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Neuerungen bei Ausweisdokumenten

Ab Mai 2025 werden ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für neue hoheitliche Dokumente genutzt. 

Die Lichtbilder werden entweder in der Behörde erstellt oder bei Fotografinnen und Fotografen. Ausgedruckte Lichtbilder werden nicht mehr angenommen. Dadurch wird vermieden, dass mitgebrachte Lichtbilder nicht den biometrischen Vorgaben entsprechen und neue gemacht werden müssen – und ein weiterer Termin im Amt.

 

Es wird somit einfacher, Personalausweise, Reisepässe und ausländerrechtliche Dokumente zu beantragen.

 

Informationen über das neue Verfahren zur Erstellung digitaler Lichtbilder stehen hier auf dem Personalausweisportal.

 

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat die Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften hier auf seiner Internetseite veröffentlicht.

 

Hinweis: Für jedes in der Behörde erfasste Lichtbild sind zusätzlich zum Dokumentenpreis 6,00 Euro durch die Kommune zu erheben.

Weitere Informationen