Besucher: 17710
 
Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Beschlüsse

Verwaltungsgemeinschaft

Gemeinschaftsversammlung

2026

Beschluss Nr. 01

 

- Zustimmung

 

2025

Beschluss Nr. 01

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen beschließt die Haushaltssatzung inkl. Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 in der vorliegenden Form.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 02

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen beschließt den Finanzplan für die Haushaltsjahre 2024 bis 2028 in der vorliegenden Form.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 03

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen beschließt die Hauptsatzung in der vorliegenden Form. Der Beschluss-Nr. 02 / 2024 wird aufgehoben.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 04

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen beschließt, den Auftrag zur Lieferung von 25 Stück Mini PC gem. vorliegendem Angebot- Nr. 11-1393 der Firma CoKomNet, Dr. M. Petzold, Eisenberg, zum Angebotspreis von 8.597.75 € zu erteilen.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 05

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 17.500,00 € in der Haushaltsstelle 2/13000/93510 Umrüstung Sirenen auf Digitalfunk. Die Mehrausgabe ist durch Mehreinnahmen gedeckt.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 06

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen beschließt, den Auftrag zur Umrüstung der fünf Bestandssirenen inklusive der Lieferung und Montage der TETRA-Sirenensteuerempfänger zur Ansteuerbarkeit über das TETRA-BOS-Digitalfunknetz der Firma Hörmann Warnsysteme GmbH, NL Sirene Mitte, Hinterm Teiche 7, 07616 Serba mit einer Bruttoangebotssumme von 13.542,20 € zu erteilen.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 07

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen beschließt, den Auftrag zur Lieferung des für die Sirenenansteuerung über das TETRA-BOS-Digitalfunknetz benötigten Zubehörs an die Firma SELECTRIC Telekommunikations- und Sicherheitssysteme GmbH, Am Druschplatz 6, 39443 Staßfurt mit einer Bruttoangebotssumme von 3.610,76 € zu erteilen.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 08

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen beschließt, den Auftrag für die Erstellung eines Brandschutzbedarfsplanes für die Freiwillige Feuerwehr Crossen/Elstertal an den günstigsten Bieter, RMSCZ Ingenieurbüro, Christian Feist, Dorfanger 4, 07318 Saalfeld, mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 11.807,18 Euro zu vergeben.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 09

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen beschließt die „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen“ in der vorliegenden Form.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 10

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen beschließt die Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 auf der Grundlage des vorliegenden Schlussberichtes vom Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis.

Die im Prüfbericht aufgeführten Hinweise und Handlungsempfehlungen sind künftig zu beachten.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 11

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen beschließt die Entlastung des Gemeinschaftsvorsitzenden gemäß  § 80 Abs. 3 ThürKO von der Haushaltsführung für das Haushaltsjahr 2021.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 12

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen beschließt die Entlastung des 1. Stellvertreters des Gemeinschaftsvorsitzenden (Herr Heiko Baumann) gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO von der Haushaltsführung für das Haushaltsjahr 2021

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 13

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen beschließt die Entlastung des 2. Stellvertreters des Gemeinschaftsvorsitzenden (Herr Silvio Mahl) und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO von der Haushaltsführung für das Haushaltsjahr 2021.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 14

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen beschließt die Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 auf der Grundlage des vorliegenden Schlussberichtes vom Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis.

Die im Prüfbericht aufgeführten Hinweise und Handlungsempfehlungen sind künftig zu beachten.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 15

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen beschließt die Entlastung des Gemeinschaftsvorsitzenden gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO von der Haushaltsführung für das Haushaltsjahr 2022.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 16

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen beschließt die Entlastung des 1. Stellvertreters des Gemeinschaftsvorsitzenden (Herr Heiko Baumann, Herr Silvio Mahl) gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO von der Haushaltsführung für das Haushaltsjahr 2022.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 17

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen beschließt die Entlastung des 2. Stellvertreters des Gemeinschaftsvorsitzenden (Herr Silvio Mahl, Herr Günter Weihmann) und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO von der Haushaltsführung für das Haushaltsjahr 2022.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 18

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen beschließt die Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 auf der Grundlage des vorliegenden Schlussberichtes vom Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis.

Die im Prüfbericht aufgeführten Hinweise und Handlungsempfehlungen sind künftig zu beachten.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 19

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen beschließt die Entlastung des Gemeinschaftsvorsitzenden gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO von der Haushaltsführung für das Haushaltsjahr 2023.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 20

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen beschließt die Entlastung des 1. Stellvertreters des Gemeinschaftsvorsitzenden (Herr Silvio Mahl) gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO von der Haushaltsführung für das Haushaltsjahr 2023.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 21

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen beschließt die Entlastung des 2. Stellvertreters des Gemeinschaftsvorsitzenden (Herr Günter Weihmann) und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO von der Haushaltsführung für das Haushaltsjahr 2023.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 22

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-

Schkölen beschließt die „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von

Gefahren in der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen“ in der 

vorliegenden Form (Stand 30.10.2025).

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 23

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Heideland - Elstertal - Schkölen beschließt die Haushaltssatzung inkl. Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 in der vorliegenden Form.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 24

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Heideland - Elstertal - Schkölen beschließt den Finanzplan für die Haushaltsjahre 2025 bis 2029 in der vorliegenden Form.

- Zustimmung

 

Crossen an der Elster

Gemeinderat

2026

Beschluss Nr. 01

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt, das Vorhaben „Freiflächen-PV-Anlage mit Energiespeicher in Nickelsdorf durch die Firma Aracari Solar GmbH zu befürworten.

- Ablehnung

0x JA / 9x NEIN / 1x Enthaltung

 

Beschluss Nr. 02

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster stimmt und bekundet Ihr grundsätzliches Interesse, das Vorhaben eine klassische PV-Freiflächenanlage mit Speicher in der Gemarkung Nickelsdorf, Flur 1, Flurstück 61/15 durch die Firma Solaria Deutschland GmbH zu befürworten.

- Ablehnung

0x JA / 10x NEIN / 0x Enthaltung

 

Beschluss Nr. 03

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt die Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 auf der Grundlage des vorliegenden Schlussberichtes vom Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes des Saale-Holzland-Kreises. Die im Prüfbericht aufgeführten Hinweise und Handlungsempfehlungen sind künftig zu beachten.

- Zustimmung

10x JA / 0x NEIN / 0x Enthaltung

 

Beschluss Nr. 04

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt die Entlastung des Bürgermeisters und der Verwaltung von der Haushaltsführung für das Haushaltsjahr 2021.

- Zustimmung

4x JA / 2x NEIN / 3x Enthaltung

 

Beschluss Nr. 05

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt die Entlastung des Ersten Beigeordneten von der Haushaltsführung für das Haushaltsjahr 2021.

- Zustimmung

9x JA / 0x NEIN / 0x Enthaltung

 

Beschluss Nr. 06

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt die Entlastung des Zweiten Beigeordneten von der Haushaltsführung für das Haushaltsjahr 2021.

- Zustimmung

9x JA / 0x NEIN / 0x Enthaltung

 

Beschluss Nr. 07

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt die Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 auf der Grundlage des vorliegenden Schlussberichtes vom Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes des Saale-Holzland-Kreises. Die im Prüfbericht aufgeführten Hinweise und Handlungsempfehlungen sind künftig zu beachten. 

- Zustimmung

10x JA / 0x NEIN / 0x Enthaltung

 

Beschluss Nr. 08

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt die Entlastung des Bürgermeisters und der Verwaltung von der Haushaltsführung für das Haushaltsjahr 2022.

- Zustimmung

4x JA / 2x NEIN / 3x Enthaltung

 

Beschluss Nr. 09

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt die Entlastung des Ersten Beigeordneten von der Haushaltsführung für das Haushaltsjahr 2022.

- Zustimmung

8x JA / 0x NEIN / 1x Enthaltung

 

Beschluss Nr. 10

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt die Entlastung des Zweiten Beigeordneten von der Haushaltsführung für das Haushaltsjahr 2022.

- Zustimmung

8x JA / 0x NEIN / 1x Enthaltung

 

Beschluss Nr. 11

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt die Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 auf der Grundlage des vorliegenden Schlussberichtes vom Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes des Saale-Holzland-Kreises. Die im Prüfbericht aufgeführten Hinweise und Handlungsempfehlungen sind künftig zu beachten. 

- Zustimmung

10x JA / 0x NEIN / 0x Enthaltung

 

Beschluss Nr. 12

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt die Entlastung des Bürgermeisters und der Verwaltung von der Haushaltsführung für das Haushaltsjahr im Zeitraum vom 01.01.-31.03.2023.

- Zustimmung

4x JA / 1x NEIN / 4x Enthaltung

 

Beschluss Nr. 13

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt die Entlastung des Bürgermeisters und der Verwaltung von der Haushaltsführung für das Haushaltsjahr im Zeitraum vom 05.09.-31.12.2023.

- Zustimmung

9x JA / 0x NEIN / 0x Enthaltung

 

Beschluss Nr. 14

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt die Entlastung des Ersten Beigeordneten von der Haushaltsführung für das Haushaltsjahr im Zeitraum vom 01.01.-04.09.2023.

- Zustimmung

9x JA / 0x NEIN / 0x Enthaltung

 

Beschluss Nr. 15

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt die Entlastung des Zweiten Beigeordneten von der Haushaltsführung für das Haushaltsjahr 2023.

- Zustimmung

9x JA / 0x NEIN / 0x Enthaltung

 

Beschluss Nr. 16

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster stimmt der Errichtung einer PV – Anlage auf einen Wohnhausdach in der Schlossstraße 10, 07613 Crossen, unter der folgenden Auflage zu. Aufgrund der Gefahr von Dachlawinen ist die zusätzliche Installation eines Schneefanggitters unterhalb der PV-Anlage zwingend erforderlich. Die Verkehrssicherungspflicht hat der Grundstückseigentümer.

- Zustimmung

10x JA / 0x NEIN / 0x Enthaltung

 

Beschluss Nr. 17

(nichtöffentlich)

 

Beschluss Nr. 18

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster stimmt dem vorgelegten Haushaltsplan 2026 für die Kindertagesstätte „Clementine“ der AWO zu.

- Zustimmung

8x JA / 1x NEIN / 3x Enthaltung

Beschluss Nr. 19

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt, eine Arbeitsgruppe „Kommunale Investitionen“ einzurichten. Ziel der Arbeitsgruppe ist die Sammlung, Diskussion und Erstellung einer Prioritätenliste für investive Maßnahmen, welche über die zu erwartenden Mittel aus dem kommunalen Investitionsprogramm finanziert werden können. Die Arbeitsgruppe soll sich aus einem Mitglied jeder im Gemeinderat vertretenen Liste und Fraktion, dem Bürgermeister sowie einem fachlich geeigneten Mitglied der Verwaltung zusammensetzen. Zu den Mitgliedern der Arbeitsgruppe werden bestellt:

  • Vorschlag Linke/Offene Liste:    

    Uwe Berndt   

  • Vorschlag CWV:                           

    Chris Laube              

  • Vorschlag AfD:                              

    Jens Lihs 

  • Vorschlag BIH/ Feuerwehr:        

    Julius Stummhöfer, 

    Vertreter: Dominik Heller

- Zustimmung

8x JA / 0x NEIN / 4x Enthaltung

Beschluss Nr. 20

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt die 2. Änderung zur Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Alter Ortskern“ in der vorliegenden Form.

- Zustimmung

12x JA / 0x NEIN / 0x Enthaltung

Beschluss Nr. 21

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt die Mitverlegung eines Straßenbeleuchtungskabels in den Kabelgraben von der TEN, das Setzen von Masthülsen und die Montage von drei Straßenlampenmasten in Nickeldorf für 13.503,82 €. Diese Maßnahme ist eine Gemeinschaftsmaßnahme mit der TEN.

- Zustimmung

12x JA / 0x NEIN / 0x Enthaltung

Beschluss Nr. 22

In Prüfung.

 

Beschluss Nr. 23

In Prüfung.

 

Beschluss Nr. 24

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt, die Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Crossen an der Elster vom 23.01.1995 zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 03. Sept. 2001 aufzuheben.

- Ablehnung

7x JA / 3x NEIN / 0x Enthaltung

Beschluss Nr. 25

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt, die Fa. Dinger Bedachung, Gauersche Str. 6, 07580 Linda mit der Instandsetzung des Plateaus am Schlossturm gem. Zusatzangebot 01 vom 18.12.2025 in Höhe von 13.800,81 Euro zu beauftragen.

- Ablehnung

7x JA / 0x NEIN / 0x Enthaltung

Beschluss Nr. 26

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt, ein Ing.-Büro mit der Schätzung der für die Erweiterung der Betriebserlaubnis des Clementinenhauses für Kinder bis zum Einschulungsalter notwendigen Kosten zu beauftragen.

- Zustimmung

7x JA / 0x NEIN / 0x Enthaltung

Beschluss Nr. 27

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Vorhaben des Thüringer Landesamtes für Bau und Verkehr, Hallesche Str. 15/16, 99085 Erfurt: „Tunnelübungsanlage Crossen – Errichtung und Betrieb einer Anlage für die Lagerung von Stoffen“ (Genehmigungsverfahren n. § 4 BImSchG auf dem Grundstück Gemarkung Crossen, Flur 3, Flurstücke: 64/65 und 64/66. Soweit erforderlich wird wegen geringer Abweichungen zum Plan eine Befreiung nach § 31 BauGB genehmigt.

- Zustimmung

7x JA / 0x NEIN / 0x Enthaltung

Beschluss Nr. 28

(nichtöffentlich)

 

Beschluss Nr. 29

(nichtöffentlich)

 

Beschluss Nr. 30

(nichtöffentlich)

 

Beschluss Nr. 31

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster stimmt der Sanierung und Erweiterung der Clementine laut eingereichten Grundrissen und Kostenschätzung mit Honorarermittlung vom Architekturbüro Herrmann in einen Kostenrahmen von 160.000,00 € zu.

- Zustimmung

10x JA / 0x NEIN / 1x Enthaltung

Beschluss Nr. 32

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt, den Mietvertrag des Traktors Kubota M4063 mit der Firma Niehle, nach Würdigung des Haushaltes, in einen Kaufvertrag umzuwandeln.

- Zustimmung

11x JA / 0x NEIN / 0x Enthaltung

Beschluss Nr. 33

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt auf der Grundlage der §§ 55 bis 57 der Thüringer Kommunalordnung die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 gemäß der Anlage.

- Zustimmung

11x JA / 0x NEIN / 0x Enthaltung

Beschluss Nr. 34

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt, gemäß § 62 der Thüringer Kommunalordnung die mittelfristige Finanzplanung 2025 – 2029 mit dem zu Grunde liegenden Investitionsprogramm der Gemeinde Crossen an der Elster für den Finanzplanungszeitraum 2025 – 2029.

- Zustimmung

11x JA / 0x NEIN / 0x Enthaltung

Beschluss Nr. 35

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt die 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2023 – 2027 der Gemeinde Crossen gemäß der Anlage.

- Zustimmung

11x JA / 0x NEIN / 0x Enthaltung

Beschluss Nr. 36

(nichtöffentlich)

 

2025

Beschluss Nr. 01

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt, Herrn Peter Krause als sachkundigen Bürger in den Ordnungs- und Bauausschuss zu berufen.

- Zustimmung

7x JA / 0x NEIN / 4x Enthaltung

 

Beschluss Nr. 02

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster stimmt dem vorgelegten Haushaltsplan 2025 der AWO für die Kindertagesstätte „Clementine“ zu.

- Zustimmung

12x JA / 0x NEIN / 1x Enthaltung

 

Beschluss Nr. 03

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt eine anteilige Finanzierung in Höhe von 2.500,00 € für die Beschaffung eines Industrie-geschirrspülers für die Kindertagesstätte „Elstertalspatzen“ aus der Infrastruktur-pauschale 2025.

- Zustimmung

11x JA / 0x NEIN / 2x Enthaltung

 

Beschluss Nr. 04

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt, den Auftrag für Kunstschmiedearbeiten Balkongeländer Schloss Crossen der Firma Schmiede- u. Schlossermeister Holger Haase, Rödchenweg 29, 99427 Weimar zum Angebotspreis in Höhe von 14.263,63 € zu erteilen.

- Zustimmung

10x JA / 0x NEIN / 0x Enthaltung

 

Beschluss Nr. 05

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt, den Auftrag für die illusionistische Fassadenmalerei der Firma Restaurator Thomas Bermig, Eisenberger Str. 14, 07629 Hermsdorf zum Angebotspreis in Höhe von 35.462,00 € zu erteilen.

- Zustimmung

9x JA / 0x NEIN / 1x Enthaltung

 

Beschluss Nr. 06

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt, den Auftrag für die Naturwerksteinarbeiten der Firma Stone King, Hr. Zeutschel, Am Trempel 1, 07613 Heideland OT Königshofen zum Angebotspreis in Höhe von 59.372,08 € zu erteilen.

- Zustimmung

10x JA / 0x NEIN / 0x Enthaltung

 

Beschluss Nr. 07

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt, den Auftrag für die Dachinstandsetzungsarbeiten der Firma Dinger Bedachung, Gauersche Str. 6, 07580 Linda zum Angebotspreis in Höhe von 18.376,15 € zu erteilen.

- Zustimmung

10x JA / 0x NEIN / 0x Enthaltung

 

Beschluss Nr. 08

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster genehmigt die 3. Erweiterung zum Vertrag (Nr. 220602 P vom 24./27. Juni 2022) über Planungsleistungen Gebäudeplanung Schloss Crossen – 2. BA Festsaalgebäude mit dem Ing.-Büro Scherf.Bolze.Ludwig, Silbitz, in der vorliegenden Form. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen.

- Zustimmung

9x JA / 0x NEIN / 1x Enthaltung

 

Beschluss Nr. 09

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt 

 

1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Gemeinde Crossen an der Elster zum „Neubau einer Tunnelübungsanlage mit Funktionsgebäude der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule“ als Überplanung einer Teilfläche des Bebauungsplans Nr. 1 Gewerbe- und Industriepark „Lange Wiese / Rautenanger“ und die Begründung mit Umweltbericht werden in der Fassung vom April 2025 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

 

2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Gemeinde Crossen an der Elster zum „Neubau einer Tunnelübungsanlage mit Funktionsgebäude der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule“ als Überplanung einer Teilfläche des Bebauungsplans Nr. 1 Gewerbe- und Industriepark „Lange Wiese / Rautenanger“ mit Begründung und Umweltbericht, die zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan erstellten Fachgutachten sowie die der Gemeinde bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

3. Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sowie die Einholung der Stellungnahmen der Nachbargemeinden erfolgt auf Grundlage des § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu unterrichten.

 

4. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung werden ortsüblich bekannt gemacht.

- Zustimmung

10x JA / 0x NEIN / 0x Enthaltung

 

Beschluss Nr. 10

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt, die Schließung des Sport- und Freizeitparkes an Sonn- und Feiertagen aufzuheben und einen neuen Beschluss über die teilweise Öffnung an Sonntagen zu beschließen. Im Besonderen soll die öffentliche Sportstätte sonntags geöffnet bleiben, um hier den Freizeitsport für interessierte Bürger zu ermöglichen. Der Bürgermeister wird beauftragt, dem Gemeinderat ein Konzept vorzulegen, in welchem die Durchsetzung der Regeln für die Sportanlage gewährleistet werden kann. Hier im Speziellen die Einhaltung der Ruhephasen und die Ahndung bei solchen Verstößen.

- Ablehnung

4x JA / 4x NEIN / 2x Enthaltung

 

Beschluss Nr. 11

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt, den Sport- & Freizeitpark an Sonntagen von 9:00 Uhr – 12:00 Uhr zu öffnen, ausgenommen hiervon sind Feier-, Gedenk- und stille Tage gem. §§ 2, 2a, 3 und 6 Thür. Feier- und Gedenktagsgesetz (ThürFGtG). Dieser Beschluss gilt vorerst für 6 Monate.

- Zustimmung

6x JA / 3x NEIN / 1x Enthaltung

 

Beschluss Nr. 12

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt auf der Grundlage der §§ 55 bis 57 der Thüringer Kommunalordnung die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 in der vorliegenden Form.

- Zustimmung

8x JA / 1x NEIN / 2x Enthaltung

 

Beschluss Nr. 13

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt gemäß § 62 der Thüringer Kommunalordnung die mittelfristige Finanzplanung 224 – 2028 mit dem zu Grunde liegenden Investitionsprogramm der Gemeinde Crossen an der Elster für den Finanzplanungszeitraum 2024 – 2028.

- Zustimmung

8x JA / 0x NEIN / 3x Enthaltung

 

Beschluss Nr. 14

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt die 2. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2023 – 2027 der Gemeinde Crossen an der Elster.

- Zustimmung

8x JA / 0x NEIN / 3x Enthaltung

 

Beschluss Nr. 15

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt, den Auftrag für Putz- und Stuckarbeiten Turmdurchfahrt der Fa. BG Goß und Koch zum Preis des Zusatzangebotes in Höhe von 17.926,86 € zu erteilen.

- Zustimmung

10x JA / 0x NEIN / 1x Enthaltung

 

Beschluss Nr. 16

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt, den Auftrag für Entwässerungsarbeiten der Fa. BBS Böhme, Hartmannsdorf zum Angebotspreis in Höhe von 15.999,81 € € zu erteilen.

- Zustimmung

10x JA / 0x NEIN / 1x Enthaltung

 

Beschluss Nr. 17

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt, den Auftrag für Gürtlerarbeiten der Fa. Schmuck- und Korpusgürtlerei, Ronneburg zum Angebotspreis in Höhe von 6.545,00 € zu erteilen.

- Zustimmung

11x JA / 0x NEIN / 0x Enthaltung

 

Beschluss Nr. 18

(nichtöffentlich)

 

Beschluss Nr. 19

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt:

1.  Die während der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan zum „Neubau einer Tunnelübungsanlage mit Funktionsgebäude der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule“ als Überplanung einer Teilfläche des Bebauungsplans Nr. 1 Gewerbe- und Industriepark „Lange Wiese / Rautenanger“ in der Gemeinde Crossen an der Elster eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 08.09.2025 geprüft und in die Abwägung eingestellt. Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan abgegeben.

Dem Abwägungsvorschlag wird gefolgt.

Das Abwägungsprotokoll ist Bestandteil des Beschlusses.

2.  Unterrichtung über das Abwägungsergebnis

Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister der Gemeinde Crossen an der Elster, die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.

- Zustimmung

10x JA / 0x NEIN / 0x Enthaltung

Beschluss Nr. 20

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt:

Den vorliegenden Durchführungsvertrag nach § 12 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan zum „Neubau einer Tunnelübungsanlage mit Funktionsgebäude der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule“ als Überplanung einer Teilfläche des Bebauungsplans Nr. 1 Gewerbe- und Industriepark „Lange Wiese / Rautenanger“, Saale-Holzland-Kreis.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, diesen Vertrag mit dem Freistaat Thüringen, vertreten durch das Landesamt für Bau und Verkehr – Abteilung Hochbau, abzuschließen.

Der Vertrag ist Bestandteil dieses Beschlusses.

- Zustimmung

10x JA / 0x NEIN / 0x Enthaltung

Beschluss Nr. 21

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt:

  1. Auf Grundlage des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189) beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster den vorhabenbezogenen Bebauungsplan zum „Neubau einer Tunnelübungsanlage mit Funktionsgebäude der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule“ als Überplanung einer Teilfläche des Bebauungsplans Nr. 1 Gewerbe- und Industriepark „Lange Wiese / Rautenanger“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) in der Fassung vom August 2025 als Satzung.

  2. Die Begründung wird gebilligt.

  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Genehmigung zu beantragen. Die Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

- Zustimmung

10x JA / 0x NEIN / 0x Enthaltung

Beschluss Nr. 22

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt den Kauf von 10 Stück Mastleuchten Typ Marcel incl. Zubehör von Hersteller LEIPZIGER LEUCHTEN für 15.590,19 €.

- Zustimmung

6x JA / 3x NEIN / 1x Enthaltung

Beschluss Nr. 23

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt den Kauf und den Einbau eines Trampolins für das Clementinenhaus zum Preis von max. 4.200,00 Euro inklusive Mehrwertsteuer.

- Zustimmung

12x JA / 0x NEIN / 0x Enthaltung

Beschluss Nr. 24

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster erteilt sein gemeindliches Einvernehmen zum Vorhaben fachgerechter Obstbaumschnitt entlang des Koßwedaer Weges Richtung Schebchengraben

- Zustimmung

11x JA / 0x NEIN / 1x Enthaltung

Beschluss Nr. 25

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 2/13000/93500 für die Beschaffung persönlicher Schutzausrüstung Waldbrandbekleidung in Höhe von 41.952,26 €. Die Finanzierung ist durch Fördermittel gesichert sowie der Eigenanteil wird aus dem Haushalt der Verwaltungsgemeinschaft finanziert.

- Zustimmung

12x JA / 0x NEIN / 0x Enthaltung

Beschluss Nr. 26

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt die Neubeschaffung von persönlicher Schutzausrüstung, insbesondere der Waldbrandbekleidung an den günstigsten Bieter Firma Genius Development & Sales, Inhaber Alexander Lohf, Markt 8, 06686 Lützen in Höhe von 41.952,26 € brutto zu vergeben.

- Zustimmung

12x JA / 0x NEIN / 0x Enthaltung

Beschluss Nr. 27

(nichtöffentlich)

 

Beschluss Nr. 28

(nichtöffentlich)

 

Beschluss Nr. 29

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2025 in der Haushaltsstelle 77100/53000 in Höhe von 3.300,00 € für die Miete eines Traktors . Die Mehrausgabe ist durch Minderausgaben in der Haushaltsstelle 77100/55000 gedeckt.

- Zustimmung

9x JA / 1x NEIN / 1x Enthaltung

Beschluss Nr. 30

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt, den Mietvertrag für einen Kubota Traktor M4063 mit einer Laufzeit von 60 Monaten und einer monatliche Mietzahlung in Höhe von 1.522,30 Euro zzgl einer einmaligen Bearbeitungsgebühr in Höhe von 208,25 Euro mit der Fa. Niehle GmbH, Saasa 26, 07607 Eisenberg abzuschließen.

- Zustimmung

9x JA / 1x NEIN / 1x Enthaltung

Beschluss Nr. 31

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt, im Rahmen der Anhörung gem. § 28 Abs. 2 S. 2 OBG der „Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen“ in der Fassung vom 30.10.2025 zuzustimmen.

- Zustimmung

12x JA / 0x NEIN / 0x Enthaltung

Beschluss Nr. 32

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Crossen an der Elster (Sondernutzungssatzung) in der geänderten Form.

- Zustimmung

8x JA / 2x NEIN / 2x Enthaltung

Beschluss Nr. 33

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt, zur Vermeidung weiterer Kosten, die Rechnung zur Begutachtung des Radbaggers der Fa. HFT in Höhe von 2.963,10 € zu begleichen.

- Zustimmung

6x JA / 2x NEIN / 4x Enthaltung

Beschluss Nr. 34

(nichtöffentlich)

 

Beschluss Nr. 35

(nichtöffentlich)

 

 

Haupt- und Finanzausschuss

2026

Beschluss Nr. 01

 

- Zustimmung

 

2025

Beschluss Nr. 01

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt, auf Grundlage der vorgelegten Bauplanmappe zum Bauvorhaben „Umbau Wohnhaus in einen Dönerimbiss - Antrag auf Zulassung einer Abweichung der Barrierefreiheit“, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

- Ablehnung

3x JA / 3x NEIN / 1x Enthaltung

 

Beschluss Nr. 02

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt, eine Überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 4.483,08 € in der Haushaltsstelle 771000/55000 Werterhaltung und Reparatur Fahrzeuge für den Bauhof. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben in der Haushaltsstelle 03000/65510 Gebühren Rechnungsprüfungsamt.

- Zustimmung

5x JA / 2x NEIN / 0x Enthaltung

 

Beschluss Nr. 03

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt, eine Überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 3670,14 € in der Haushaltsstelle 771000/55000 Werterhaltung und Reparatur Fahrzeuge für den Bauhof. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben in der Haushaltsstelle 03000/65510 Gebühren Rechnungsprüfungsamt.

- Zustimmung

5x JA / 2x NEIN / 0x Enthaltung

 

Beschluss Nr. 04

Der Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Crossen an der Elster beauftragt den Bürgermeister die Reparatur des VW Transporters in Höhe von 4.887,69 € lt. den vorliegenden Angeboten zu veranlassen.

- Zustimmung

6x JA / 0x NEIN / 0x Enthaltung

Beschluss Nr. 05

Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt, den Auftrag zur Reparatur des Fahrstuhls im Verwaltungsgebäude, Flemmingstraße 17, der Fa. Schindler, Torgauer Str. 231, 04347 Leipzig zum Angebotspreis von 2.884,31 € zu erteilen.

- Zustimmung

4x JA / 1x NEIN / 0x Enthaltung

Beschluss Nr. 06

Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt die Mitverlegung eines Straßenbeleuchtungskabels (Ecke Bahnhofsstraße bis Schloßstraße 1) in den Kabelgraben von der TEN. Diese Maßnahme ist eine Gemeinschaftsmaßnahme mit der TEN. Die Kosten von 3.671,26 € entstehen für das Straßenbeleuchtungskabel, den anteiligen Tiefbau und die Kabeleinmessung.

- Zustimmung

7x JA / 0x NEIN / 0x Enthaltung

Hartmannsdorf

Gemeinderat

2026

Beschluss Nr. 01

Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmanndorf beschließt die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung Hartmannsdorf vom 19.09.2024 in der vorliegenden Form.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 02

Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmanndorf beschließt, den Sitz des ausgeschiedenen Mitglieds im Ordnungs- und Bauausschuss der Gemeinde Hartmannsdorf, Herr Patrick Frommelt, mit Herrn Thoralf Puschendorf zu besetzen.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 03

Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmanndorf beschließt, den Sitz des Herrn Thoralf Puschendorf im Sozial- und Kulturausschuss der Gemeinde Hartmannsdorf, mit Frau Uta Linnemann zu besetzen.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 04

Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmanndorf beschließt, die Einbahnstraße „Spatzenweg“ als öffentliche Verkehrsfläche zu widmen. Das Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft wird beauftragt, das entsprechende förmliche Verfahren einzuleiten.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 05

Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmanndorf stimmt dem Personalkostenzuschuss in Höhe von 4.000,00 € für das Haushaltsjahr 2026 an den Verein „Ländliche Kerne“ e.V. zu. Die Auszahlung erfolgt erst nach Würdigung des Haushaltes 2026.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 06

Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf beschließt auf der Grundlage der §§ 55 bis 57 der Thüringer Kommunalordnung die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 gemäß der Anlage.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 07

Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf beschließt gemäß § 62 der Thüringer Kommunalordnung die mittelfristige Finanzplanung 2025 – 2029 mit dem zu Grunde liegenden Investitionsprogramm der Gemeinde Hartmannsdorf für den Finanzplanungszeitraum 2025 – 2029.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 08

Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmanndorf stimmt dem vorgelegten Haushaltsplanentwurf 2026 für die Kindertagesstätte „Elstertalspatzen“ zu.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 09

Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmanndorf beschließt, das Dauermietverhältnis mit der Firma IPU Personal GmbH, 07907 Schleiz, Augasse 6 ab sofort bis zum 29.02.2028 monatlich in Höhe von 850,- € zu vereinbaren sowie die Änderungen der Nutzungsordnung in der vorliegenden Form.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 10

Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf beschließt die 2. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2024 bis 2027.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 11

Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmanndorf beschließt, das Angebot mit PV Anlage der Firma Dachdeckermeister Norman Fischer in Höhe von netto 143.619,45 Euro als Auftrag auszulösen. Dies erfolgt mit Mitteln der Förderrichtlinie zur integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen. 

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 12

Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf beschließt die Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 auf der Grundlage des vorliegenden Schlussberichtes vom Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes des Saale-Holzland-Kreises. Die im Prüfbericht aufgeführten Hinweise und Handlungsempfehlungen sind künftig zu beachten. 

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 13

Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf beschließt die Entlastung des Bürgermeisters und der Verwaltung von der Haushaltsführung für die Zeit vom 01.01. – 20.02.2024.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 14

Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf beschließt die Entlastung des Bürgermeisters und der Verwaltung von der Haushaltsführung für die Zeit vom 30.05. – 31.12.2024

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 15

Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf beschließt die Entlastung des Ersten Beigeordneten von der Haushaltsführung für die Zeit vom 01.01. – 31.05.2024.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 16

Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf beschließt die Entlastung des Ersten Beigeordneten von der Haushaltsführung für die Zeit vom 17.06. – 31.12.2024.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 17

Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf beschließt die Entlastung des Zweiten Beigeordneten von der Haushaltsführung für die Zeit vom 17.06. – 31.12.2024.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 18

Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmanndorf hebt den Beschluss-Nr. 11/2026 auf, weil die eingebrachten Angebote nicht zu Vergleichszwecken vom TLLLR akzeptiert wurden. 

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 19

Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf beschließt, den Auftrag für die Dachsanierung des Dorfgemeinschaftshauses entsprechen dem vorliegendem Angebot an die Firma Dachdeckermeister Norman Fischer zum Angebotspreis in Höhe von 143.503,46 € zu vergeben.

- Zustimmung

 

2025

Beschluss Nr. 01

Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf stimmt dem Zuschuss in Höhe von 3.960,00 € im Jahr 2025 an den Ländliche Kerne e.V. zu.

Die Mittel werden erst ausgezahlt, wenn die rechtlichen Voraussetzungen (Haushalt) vorliegen.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 02

(nichtöffentlich)

 

 

Beschluss Nr. 03

(nichtöffentlich)

 

 

Beschluss Nr. 04

(nichtöffentlich)

 

 

Beschluss Nr. 05

Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf stimmt dem vorgelegten Haushaltsplanentwurf 2025 für die Kindertagesstätte „Elstertalspatzen“ zu. 

- Ablehnung

 

Beschluss Nr. 06

(nichtöffentlich)

 

 

Beschluss Nr. 07

Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf stimmt dem vorgelegten Haushaltsplanentwurf 2025 für die Kindertagesstätte „Elstertalspatzen“ zu.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 08

Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf beschließt, einen Industriege-schirrspüler zum Preis von 4.957,54 € laut vorliegendem Angebot, der Firma Balzer GmbH, aus Mitteln der Infrastrukturpauschale für die KITA „Elstertalspatzen“ zu beschaffen.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 09

Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf beschließt, die Firma Thüringen Alarm für die Erweiterung der Brandmeldeanlage (5 Rauchwarnmelder, 5 Meldersockel, 2 akustische Signalgeber, 1 Einzelbatterie-Notleuchte) zu beauftragen. Der Nachtragsangebotspreis beträgt 2.925,62 €

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 10

Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf beschließt, die Herstellung einer Feuerwehraufstellfläche am Kindergarten Hartmannsdorf nach vorliegendem Leistungsverzeichnis auszuschreiben. Die Ausschreibung erfolgt nach Prüfung des Leistungsverzeichnisses durch die Bauverwaltung.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 11

Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf beschließt, die zweckgebundene Spende der Firma TEAG in Höhe von 750,- € für die 805-Jahrfeier der Gemeinde Hartmannsdorf anzunehmen. 

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 12

(nichtöffentlich)

 

Beschluss Nr. 13

(nichtöffentlich)

 

Beschluss Nr. 14

Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf beschließt, den Beschluss-Nr. 08/2025 aufzuheben. 

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 15

Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf beschließt, aus Mitteln der Infrastrukturpauschale für die Kita „Elstertalspatzen“ einen Industriegeschirrspüler zum Preis von 2.401,42 € laut vorliegendem Angebot der Firma Gastro Hero zu beschaffen.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 16

Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf beschließt auf der Grundlage der §§ 55 bis 57 der Thüringer Kommunalordnung die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 gemäß der Anlage.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 17

Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf beschließt, gemäß § 62 der Thüringer Kommunalordnung die mittelfristige Finanzplanung 2024 - 2028 mit dem zu Grunde liegenden Investitionsprogramm der Gemeinde Hartmannsdorf für den Finanzplanungszeitraum 2024 - 2028.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 18

Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf beschließt die 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2024 bis 2027 der Gemeinde Hartmannsdorf.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 19

Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf beruft Herrn Martin Biedermann als sachkundigen Bürger in den Ordnungs- und Bauausschuss der Gemeinde Hartmannsdorf. 

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 20

Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf beschließt die geänderte Nutzungsordnung für das Dorfgemeinschaftshaus Hartmannsdorf in der vorliegenden Form.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 21

(nichtöffentlich)

 

Beschluss Nr. 22

Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmanndorf beschließt die überplanmäßige Ausgabe – Baumaßnahmen für eine Feuerwehraufstellfläche des Kindergarten „Elstertalspatzen“ in Höhe von 15.000,00 € in der Haushaltsstelle 2/46400/94000.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 23

Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf beschließt, eine Einbahnstraße von Zuwegung Kita Parkplatz zum Armin-Baumert-Weg zu errichten, um den Begegnungsverkehr zu vermeiden und die Grundlage für einen geregelten Verkehr zu gewährleisten. 

Des Weiteren erfolgt dadurch kein weiterer Rückstau auf die L 3007 sowie auf den Parkplatz und das Streitpotential der beteiligten Anwohner wird reduziert.

Der Bürgermeister wird beauftragt, eine verkehrsrechtliche Anordnung zu beantragen.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 24

(nichtöffentlich)

 

Beschluss Nr. 25

(nichtöffentlich)

 

Beschluss Nr. 26

(nichtöffentlich)

 

Beschluss Nr. 27

Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmanndorf beschließt, den Beschluss - Nr. 58 / 2024 zur Verpachtung einer Teilfläche des Flurstücks 95/13 in einer Größe von 1000 m² zur gewerblichen Nutzung an Herrn Scherff und Herrn Dämmrich zum Pachtzins in Höhe von 3,60 € / m² vom 10.10.2024 aufzuheben.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 28

Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmanndorf beschließt, eine Teilfläche von ca. 1500 m² des Grundstücks in der Gemarkung Hartmannsdorf, Flur 1, Flurstücks. - Nr. 95/13 zur Errichtung eines Trailparks zu nutzen.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 29

Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmanndorf beschließt, zum nächstmöglichen Kündigungstermin die bestehenden Verträge zu kündigen und den Nutzern einen Mietvertrag für die gemeindeeigenen Garagen anzubieten. Die Miete wird auf 28,00 € monatlich mit einer Staffelung von 5% aller 3 Jahre festgesetzt zzgl. Betriebskosten.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 30

Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmanndorf beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 7.248,74 € in der Haushaltsstelle 2/76000/93500. Die Mehrausgabe ist durch Mehreinnahmen gedeckt.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 31

(nichtöffentlich)

 

 

Beschluss Nr. 32

Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmanndorf beschließt, die Einbahnstraße mit dem Namen „Spatzenweg“  zu benennen. Ein Straßenschild ist an der betreffenden Stelle aufzustellen.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 33

Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmanndorf beschließt, die bestehenden Leerrohre im Armin-Baumert-Weg an die Firma Telekom AG in Höhe von 10.000,00 Euro zu verkaufen.

- Zustimmung

Beschluss Nr. 34

(nichtöffentlich)

 

Beschluss Nr. 35

Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf beschließt, an der besagten Stelle, laut Plan, an der L 3007 einer Öffnung für den Glasfaserausbau durch den 

gemeindlichen Gehweg zuzustimmen.  

- Ablehnung

Beschluss Nr. 36

Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf beschließt, die vorhandenen

Stellplätze vorläufig für ein Jahr kostenfrei zur Verfügung zu stellen. (2026)

- Zustimmung

Beschluss Nr. 37

(nichtöffentlich)

 

Beschluss Nr. 38

Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmanndorf beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 50.000,00 € in der Haushaltsstelle 2/77100/93500 zum Erwerb eines Kompakttraktors. Die Mehrausgabe ist durch Mehreinnahmen gedeckt.

- Zustimmung

Beschluss Nr. 39

(nichtöffentlich)

 

Beschluss Nr. 40

Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf beabsichtigt, die Flurstücke 82/13, 82/27 und 82/31 zu veräußern.

- Ablehnung

Beschluss Nr. 41

Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf beschließt, den Auftrag für die Brandschutztür und den Türbeschlagwechsel entsprechend dem vorliegendem Angebot an die Firma Luber & Zapf GbR, Eisenberg, zum Angebotspreis in Höhe von 3.009,15 €  zu vergeben.

- Zustimmung

Beschluss Nr. 42

Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf beschließt, im Rahmen der Anhörung gem. § 28 Abs. 2 S. 2 OBG der „Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen“ in der Fassung

 vom 30.10.2025 zuzustimmen.

- Zustimmung

Beschluss Nr. 43

Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf beschließt die Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 auf der Grundlage des vorliegenden Schlussberichtes vom Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes des Saale-Holzland-Kreises.

- Zustimmung

Beschluss Nr. 44

Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf beschließt die Entlastung des

Bürgermeisters und der Verwaltung von der Haushaltsführung für das Haushaltsjahr 2021.

- Zustimmung

Beschluss Nr. 45

Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf beschließt die Entlastung des Ersten Beigeordneten von der Haushaltsführung für das Haushaltsjahr 2021.

- Zustimmung

Beschluss Nr. 46

Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf beschließt die Feststellung der

Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 auf der Grundlage des vorliegenden Schlussberichtes vom Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes des  Saale-Holzland-Kreises. 

- Zustimmung

Beschluss Nr. 47

Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf beschließt die Entlastung des

Bürgermeisters und der Verwaltung von der Haushaltsführung für das Haushaltsjahr 2022.

- Zustimmung

Beschluss Nr. 48

Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf beschließt die Entlastung des Ersten Beigeordneten von der Haushaltsführung für das Haushaltsjahr 2022.

- Zustimmung

Beschluss Nr. 49

Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf beschließt die Feststellung der

Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 auf der Grundlage des vorliegenden Schlussberichtes vom Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes des Saale-Holzland-Kreises.

- Zustimmung

Beschluss Nr. 50

Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf beschließt die Entlastung des 

Bürgermeisters und der Verwaltung von der Haushaltsführung für das Haushaltsjahr 2023.

- Zustimmung

Beschluss Nr. 51

Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf beschließt die Entlastung des Ersten Beigeordneten von der Haushaltsführung für das Haushaltsjahr 2023.

- Zustimmung

Beschluss Nr. 52

Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmanndorf beschließt, den Auftrag für die Nutzungsänderung der Kita „Elstertalspatzen“ entsprechend dem vorliegenden Angebot an das Architekturbüro Axel Faber zum Angebotspreis von 2.063,46 € zu vergeben.

- Zustimmung

Beschluss Nr. 53

Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmanndorf beschließt, den Auftrag für die Erweiterung des Brandschutzkonzeptes aufgrund der Nutzungsänderung an die Firma TECTUM Plankonzept GmbH, zu einem Angebotspreis von 1.936,73 € zu beauftragen.

- Zustimmung

Beschluss Nr. 54

Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmanndorf beschließt, von der Firma „wavetec Radar Solutions GmbH & Co KG“ eine Geschwindigkeitsmesstafel im Wert von 1.693,07 € zu kaufen.

- Zustimmung

Beschluss Nr. 55

Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmanndorf beschließt, das Angebot der Eisenberger Eventhalle, Mario Fritsch, in Höhe von 5.497,80 € zu akzeptieren und die Veranstaltung durchzuführen. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen entsprechenden Vertrag abzuschließen.

- Zustimmung

Beschluss Nr. 56

Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmanndorf beschließt, dem Angebot der Firma Elektro Brauer GmbH in den Positionen 10,11,12 und 22 sowie 22.1 in Teilleistungen zu je 5 Stück / 5 Stunden zuzustimmen und damit zu beauftragen. Die Summe beträgt 3.914,72€.

- Zustimmung

Heideland

Gemeinderat

2026

Beschluss Nr. 01

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt, im Rahmen der Anhörung gem. § 28 Abs. 2 S. 2 OBG der „Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen“ in der Fassung vom 30.10.2025 zuzustimmen.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 02

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt die Entgeltordnung für die Erbringung von freiwilligen Leistungen der Feuerwehr der Gemeinde Heideland in der vorliegenden Form.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 03

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt den Auftrag für die Tiefbauarbeiten für die Löschwasserzisterne im Ortsteil Etzdorf an die Firma Christian Bauer, Adolf-Geyer-Straße 8 in 07607 Eisenberg mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 32.572,56 € zu vergeben. 

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 04

(nichtöffentlich)

 

 

Beschluss Nr. 05

(nichtöffentlich)

 

 

Beschluss Nr. 06

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt, der 3. Verlängerung des Abgabetermines des Bauantrages bis zum 3. Quartal 2026 zuzustimmen.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 07

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt die Errichtung eines Solarparks im Flur 7, Flurstück 854 und 855 in der Gemarkung Königshofen. Die Fläche des Solarparks umfasst 10,5 ha.

- Ablehnung

 

Beschluss Nr. 08

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland befürwortet weitere Vorstellungen von Vertriebsfirmen für die Errichtung von Solarparks außerhalb der Vorranggebiete. Die Befürwortung ist begrenzt bis zum 31.12.2028.

- Ablehnung

 

Beschluss Nr. 09

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt die Auftragsvergabe der Planungsleistungen „K01 Grünzug Königshofen“ an die Firma Projektbüro mip, Heinrich-Knauf-Straße 3 in 07545 Gera zu einer Bruttohonorarsumme von 53.337,91 € inklusive Mehrwertsteuer zu vergeben.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 10

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt den Auftrag für die Tiefbauarbeiten für die Abwasserleitung im Kindergarten „Heidetreff“ Königshofen an die Firma Christian Bauer, Adolf-Geyer-Straße 8 in 07607 Eisenberg mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 4.468,39 € zu vergeben.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 11

(nichtöffentlich)

 

Beschluss Nr. 12

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt auf der Grundlage der §§ 55 bis 57 der Thüringer Kommunalordnung die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 gemäß der Anlage.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 13

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt, gemäß § 62 der Thüringer Kommunalordnung die mittelfristige Finanzplanung 2025 – 2030 mit dem zu Grunde liegenden Investitionsprogramm der Gemeinde Heideland für den Finanzplanungszeitraum 2025 – 2030.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 14

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt die Auftragsvergabe des Umbaus der Bushaltestellen, des Wegs und des Gehwegabschnitts an die Firma Straßen- und Tiefbau GmbH, Stößener Straße 40 in 06721 Osterfeld zu einer Bruttoangebotssumme von 332.747,03 € inklusive Mehrwertsteuer zu vergeben. 

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 15

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt, die Übernahme der Trägerschaft zum 01. Januar 2027 durch einen freien Träger der Jugendhilfe für die Kindertageseinrichtung „Heideknirpse“ Königshofen auszuschreiben.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 16

(nichtöffentlich)

 

Beschluss Nr. 17

(nichtöffentlich)

 

Beschluss Nr. 18

(nichtöffentlich)

 

Beschluss Nr. 19

(nichtöffentlich)

 

Beschluss Nr. 20

(nichtöffentlich)

 

Beschluss Nr. 21

(nichtöffentlich)

 

Beschluss Nr. 22

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt die Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 auf der Grundlage des vorliegenden Schlussberichtes vom Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes des Saale-Holzland-Kreises. 

Die im Prüfbericht aufgeführten Hinweise und Handlungsempfehlungen sind künftig zu beachten.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 23

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt die Entlastung des Bürgermeisters und der Verwaltung von der Haushaltsführung für das Haushaltsjahr 2024.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 24

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt die Entlastung des Ersten Beigeordneten von der Haushaltsführung für das Haushaltsjahr 2024.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 25

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt die Auftragsvergabe für die Erstellung der Klarstellungssatzung nach §34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB im Ortsteil Rudelsdorf bei der Firma KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH, Unterlauengasse 9 in 07743 Jena aufzuheben.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 26

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt die Auftragsvergabe der Asphaltarbeiten an der Kreuzung Rudelsdorfer Straße in Königshofen an die Firma E. Bittner e.K., Zeitzer Straße 38 in 06712 Kretzschau zu einer Bruttoangebotssumme von 13.234,55 € inklusive Mehrwertsteuer zu vergeben.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 27

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt die Auftragsvergabe der Asphaltarbeiten an der Ahlendorfer Straße in Thiemendorf an die Firma Straßen- und Tiefbau GmbH Osterfeld, Stößener Weg 40 in 06712 Osterfeld zu einer Bruttoangebotssumme von 15.271,75 € inklusive Mehrwertsteuer zu vergeben.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 28

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt die Auftragsvergabe der Asphaltarbeiten an der Schortentalstraße im Gewerbegebiet Königshofen an die Firma Straßen- und Tiefbau GmbH Osterfeld, Stößener Weg 40 in 06712 Osterfeld zu einer Bruttoangebotssumme von 2.906,22 € inklusive Mehrwertsteuer zu vergeben. 

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 29

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt gemäß § 40 Abs 2 ThürKO, den im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung am 11.05.2026 gefassten Beschluss Nr. 16 / 2026 „Abschluss eines Mietvertrages für einen Traktor mit Anbaugeräten“ öffentlich bekannt zu machen.

 

Der bekanntzugebende Beschluss lautet: 

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt den Abschluss eines Mietvertrages für einen Traktor samt Anbaugeräten mit der Firma Schköland GmbH, Eisenberger Straße 17 d, 07619 Schkölen zu einer monatlichen Rate von 1.436,70 € und einer Vertragslaufzeit von 60 Monaten.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Mietvertrag nach Bestandskraft des Haushaltes 2026 abzuschließen.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 30

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt die Anpassung des Nutzungsvertrages für die Dorfgemeinschaftshäuser der Gemeinde Heideland in der vorliegenden Form.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 31

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt die Auftragsvergabe der Grasmahd am Hang in Törpla und am Hang sowie teilweise Dorflage in Etzdorf an die Firma HGZ Mario Zeitschel, Hohe Straße 3  in 07607 Eisenberg zu einer Bruttoangebotssumme von jährlich 2.927,50 € inklusive Mehrwertsteuer zu vergeben. 

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 32

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt, das Flurstück der Gemarkung Großhelmsdorf, Flur 5, Flurstück 65/10 in 3 Flurstücke aufzuteilen und nach einem positiven Bauvorbescheid zu verkaufen. 

- Zustimmung

 

2025

Beschluss Nr. 01

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt das Standortkonzept der Gemeinde Heideland in vorliegender Form.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 02

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt die Abwägung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der II. förmlichen Beteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „PVA Heideland“ entsprechend den Vorschlägen in der beigefügten Anlage.

Der Durchführungsvertrag vom 10.02.2025 wird gebilligt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Durchführungsvertrag zu unterschreiben.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 03

Auf Grund des § 10 Baugesetzbuch, neugefasst durch Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. I S. 394) sowie nach § 97 Thüringer Bauordnung, neugefasst durch Bekanntmachung vom 02. Juli 2024 (GVBl. S.298) beschließt der Gemeinderat Heideland den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „PVA Heideland“, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen und dem Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 13.01.2025, als Satzung. Die Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 13.01.2025 wird gebilligt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Genehmigung zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen, dabei ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 04

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt, der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Naumburger Straße“ in Schkölen zuzustimmen.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 05

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt, die Spende von meridian Windpark Lindau GmbH & Co. KG i. H. v. 800,00 € anzunehmen.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 06

(nichtöffentlich)

 

 

Beschluss Nr. 07

(nichtöffentlich)

 

 

Beschluss Nr. 08

(nichtöffentlich)

 

 

Beschluss Nr. 09

(nichtöffentlich)

 

 

Beschluss Nr. 10

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt auf Grundlage des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes gem. § 3 Abs 1, Nr. 1 den Bedarfs- und Entwicklungsplan (Brandschutzbedarfsplan) als strategisches und konzeptionelles Planungsinstrument für die kurz- und mittelfristige Weiterentwicklung des Brandschutzes in der Gemeinde Heideland.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 11

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland billigt den Entwurf der Ergänzungssatzung „Königshofen Flurstück 764, Gemarkung Königshofen“ bestehend aus den zeichnerischen Festsetzungen der Planzeichnung und die Begründung in der Fassung vom 14.02.2025.

 

Der gebilligte Entwurf der Ergänzungssatzung und die Begründung werden nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von 30 Tagen im Internet unter der Adresse: 

www.vg-hes.de/bekanntmachungen für jedermann öffentlich zur Einsichtnahme bereitgestellt und liegen zusätzlich öffentlich aus. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung, die Art der umweltbezogenen Informationen und der Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können, werden ortsüblich bekannt gemacht.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgaben durch die Planung berührt werden können, werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung unterrichtet und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 12

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland billigt den Nutzungsvertrag von der Firma EP5 Solar Invest 3 GmbH & Co. KG, Kirchenpauerstraße 26, 20457 Hamburg in der vorliegenden Form. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Nutzungsvertrag zu unterschreiben. 

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 13

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt die Befreiung der Festsetzung des Bebauungsplans Punkt 4 (1) der textlichen Festsetzung Teil B in der Fassung der 1. Änderung nach §31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt, die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und die nachbarlichen Interessen werden mit den öffentlichen Belangen gewürdigt. Bei der errichteten Einfriedung handelt es sich um ein verfahrensfreies Bauvorhaben nach § 63 Abs. 1 Nr. 7 (a) ThürBO.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 14

(nichtöffentlich)

 

 

Beschluss Nr. 15

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt den Verkauf des Auslegemulchers von Twose an die Agrargenossenschaft Buchheim-Crossen eG, Crossener Straße 16, 07613 Heideland/Etzdorf, vertreten durch Hannes Schulze zu einem Angebotspreis von 6.500,- € netto.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 16

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt, die Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie die Ortsteilräte der Gemeinde Heideland vom 09.09.2024, zuletzt geändert durch Beschluss-Nr. 43 / 2024, wie folgt zu ändern:

 

1. Im § 19 „Bildung der Ausschüsse“ werden im Absatz 2 Satz 2 der Betrag von „5.100 Euro“ durch den Betrag von „10.000,00 €“ und im Abs. 4 die Zahl „4“ durch die Zahl „5“ ersetzt.

 

2. Im § 20 „Zuständigkeit des Bürgermeisters“ wird im Absatz 1 lfd. Nr. 6 der Betrag von „2.500,00“ € durch den Betrag von „5.000,00 €“ ersetzt.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 17

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt, der 2. Verlängerung des Abgabetermines des Bauantrages der Schweinezuchtanlage in Thiemendorf bis zum 4. Quartal 2025 zuzustimmen.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 18

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt die Abwägung der Stellungnahmen 

der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im 

Rahmen der förmlichen Beteiligung zur Ergänzungssatzung „Königshofen Flurstück 764,  

Gemarkung Königshofen“ entsprechend den Vorschlägen in der beigefügten Anlage.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 19

Auf Grund des § 10 Baugesetzbuch, neugefasst durch Bekanntmachung vom 

03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom

20. Dezember 2023 (BGBl. I S. 394) sowie nach § 97 Thüringer Bauordnung, neugefasst durch Bekanntmachung vom 02. Juli 2024 (GVBl. S.298) beschließt der Gemeinderat Heideland die Ergänzungssatzung „Königshofen Flurstück 764, Gemarkung Königshofen“, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen vom 16.06.2025 und dem Maßnahmenblatt, als Satzung. Die Begründung in der Fassung vom 16.06.2025 wird gebilligt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, für die Ergänzungssatzung die Genehmigung zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen, dabei ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 20

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt auf der Grundlage der §§ 55 bis 57 der Thüringer Kommunalordnung die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 gemäß der Anlage.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 21

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt, gemäß § 62 der Thüringer Kommunalordnung die mittelfristige Finanzplanung 2024 – 2028 mit dem zu Grunde liegenden Investitionsprogramm der Gemeinde Heideland für den Finanzplanungszeitraum 2024 – 2028.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 22

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt den Auftrag für die Erstellung einer Ergänzungssatzung nach §34 Abs. 4 Satz1 Nr. 3 im Ortsteil Thiemendorf an die Firma KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH in 07743 Jena mit einer Bruttoauftragssumme in Höhe von 8.982,12 € zu vergeben. Die Kosten werden vom Antragssteller übernommen.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 23

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt den Kauf eines Kubota Rasentraktors von der Firma Niehle GmbH, Saasa 26 in 07607 Eisenberg zu einer Bruttoangebotssumme von 24.790,00 €. 

Der Auftrag darf erst nach Würdigung der Haushaltssatzung ausgelöst werden.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 24

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung in der vorliegenden Form.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 25

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt die Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 auf der Grundlage des vorliegenden Schlussberichtes vom Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes des Saale-Holzland-Kreises.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 26

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt die Entlastung des Bürgermeisters und der Verwaltung von der Haushaltsführung für das Haushaltsjahr 2021.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 27

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt die Entlastung des Ersten Beigeordneten von der Haushaltsführung für das Haushaltsjahr 2021.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 28

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt die Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 auf der Grundlage des vorliegenden Schlussberichtes vom Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes des Saale-Holzland-Kreises.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 29

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt die Entlastung des Bürgermeisters und der Verwaltung von der Haushaltsführung für das Haushaltsjahr 2022.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 30

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt die Entlastung des Ersten Beigeordneten gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO für das Haushaltsjahr 2022.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 31

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt die Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 auf der Grundlage des vorliegenden Schlussberichtes vom Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes des Saale-Holzland-Kreises.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 32

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt die Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO für das Haushaltsjahr 2023.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 33

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt die Entlastung des Ersten Beigeordneten gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO für das Haushaltsjahr 2023.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 34

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt auf der Grundlage des § 60 der Thüringer Kommunalordnung die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 gemäß der Anlage.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 35

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt die 1. Nachtragsfinanzplanung 2024 – 2028 mit dem zu Grunde liegenden Investitionsprogramm der Gemeinde Heideland für den Finanzplanungszeitraum 2024 - 2028.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 36

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt die „Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Heideland“ in der vorliegenden Form.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 37

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt die „Satzung über den Kostenersatz für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Heideland“ in der vorliegenden Form.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 38

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt die „Entgeltordnung für die Erbringung von freiwilligen Leistungen der Feuerwehr der Gemeinde Heideland“ in der vorliegenden Form.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 39

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt die Auftragsvergabe für die Erstellung der Klarstellungssatzung nach §34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB im Ortsteil Rudelsdorf an die Firma KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH, Unterlauengasse 9 in 07743 Jena zu einer Auftragssumme von 5.765,55 € inklusive Mehrwertsteuer zu vergeben. Auftragserteilung erst nach Würdigung der Nachtragshaushaltssatzung.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 40

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt die Aufhebung der Ausschreibungen in 07613 Heideland Ortsteil Großhelmsdorf. Dies betrifft Flur 1, Flurstück 22 mit 890 m² und Flur 1, Flurstück 23 mit 840 m².

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 41

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Heideland (Sondernutzungssatzung) in der vorliegenden Form.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 42

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt die Auftragsvergabe der Baugrunduntersuchung „Neubau barrierefreier Bushaltestellen und Wegebau“ in Etzdorf an die Firma BEB Jena Consult GmbH, Tatzendpromenade 2 in 07745 Jena zu einer Auftragssumme von 6.783,00 € inklusive Mehrwertsteuer zu vergeben.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 43

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in der Haushalsstelle 2/61000/94010 über 9.518,11 €. Die Mehrausgabe ist durch Minderausgaben gedeckt.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 44

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt die Auftragsvergabe der Planungsleistungen „Neubau barrierefreier Bushaltestellen und Wegebau“ in Etzdorf an die Firma Projektbüro mip, Dipl-. Ing. Jörg Keller, Heinrich-Knauf-Straße3 in 07545 Gera zu einer Auftragssumme von 49.518,11 € inklusive Mehrwertsteuer zu vergeben.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 45

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt gemäß §2 BauGB i. V. m §34 Abs.

4 Nr. 3 BauGB und §13 BauGB:

1. Für die Fläche des Flur 1, Flurstücks 67/1, Gemarkung Thiemendorf an der Straße „Timoburgstraße“ wird eine Ergänzungssatzung gemäß §34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB unter Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach §13 BauGB aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Ergänzungssatzung „Thiemendorf, Flur 1, Flurstück 67/1“ umfasst 982,00 m² und ist der Anlage zu entnehmen.

2. Ziel der Ergänzungssatzung ist die Einbeziehung der Fläche des Flurstücks 67/1 in den Zusammenhang bebauten Ortsteil und die Schaffung der planungsrechtlichen Genehmigungsgrundlage nach §34 BauGB.

3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 46

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland billigt den Entwurf der Ergänzungssatzung „Gemarkung Thiemendorf, Flur 1, Flurstück 67/1“ bestehend aus den zeichnerischen Festsetzungen der Planzeichnung, Maßnahmenblatt und die Begründung in der Fassung vom Oktober 2025.

Der gebilligte Entwurf der Ergänzungssatzung und die Begründung werden nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von 30 Tagen im Internet unter der Adresse: 

www.vg-hes.de/bekanntmachungen für jedermann öffentlich zur Einsichtnahme bereitgestellt und liegen zusätzlich öffentlich aus. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung, die Art der umweltbezogenen Informationen und der Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können, werden ortsüblich bekannt gemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgaben durch die Planung berührt werden können, werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung unterrichtet und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 47

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt die Annahme einer Spende von Meridian Windpark Lindau GmbH & Co. KG i. H. v. 1.000,- €.

- Zustimmung

 

Hauptausschuss

2026

Beschluss Nr. 01

Der Hauptausschuss der Gemeinde Heideland beschließt den Auftrag für die Erstellung des Bauantrags für die Löschwasserzisterne im Ortsteil Etzdorf an das Architekturbüro Axel Faber, Promenadenweg 8e in 07607 Eisenberg mit einer Bruttohonorarsumme in Höhe von 5.570,19 € zu vergeben.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 02

Der Hauptausschuss der Gemeinde Heideland beschließt den Auftrag für die Kranarbeiten für die Löschwasserzisterne im Ortsteil Etzdorf an Fuhrunternehmen Otto Fischer, Ziegeleiweg 5 in 07806 Neustadt an der Orla mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 3.630,69 € zu vergeben.

- Zustimmung

2025

Beschluss Nr. 01

Der Hauptausschuss der Gemeinde Heideland beschließt die Billigung des Vertrages der kommunalen Beteiligung gemäß §6 EEG von der Firma Enerparc AG, Kirchpauerstraße 26 in 20457 Hamburg. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Vertrag zu unterschreiben.

- Zustimmung

Beschluss Nr. 02

Der Hauptausschuss der Gemeinde Heideland beschließt die Auftragsvergabe der Straßenbeleuchtung in Lindau an die Firma Elektro Brauer GmbH, Bahnhofstraße 21 in 07607 Eisenberg zu einer Auftragssumme von 3.832,47 € inklusive Mehrwertsteuer zu vergeben.

- Zustimmung

Beschluss Nr. 03

Der Hauptausschuss der Gemeinde Heideland beschließt die Auftragsvergabe der Straßenbeleuchtung in Lindau an die Firma Elektro Brauer GmbH, Bahnhofstraße 21 in 07607 Eisenberg zu einer Auftragssumme von 3.098,69 € inklusive Mehrwertsteuer zu vergeben.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 04

Der Hauptausschuss der Gemeinde Heideland beschließt die Auftragsvergabe der Straßenbeleuchtung in Lindau an die Firma Elektro Brauer GmbH, Bahnhofstraße 21 in 07607 Eisenberg zu einer Auftragssumme von 2.073,38 € inklusive Mehrwertsteuer zu vergeben.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 05

Der Hauptausschuss der Gemeinde Heideland beschließt die die Vergabe zur Anschaffung von drei Stelen mit Aufbau zu einem Angebotspreis von 8..603,70 € (brutto). Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag auszulösen.

- Zustimmung

Beschluss Nr. 06

Der Hauptausschuss der Gemeinde Heideland beschließt die Auftragsvergabe für die Reparatur des Löschwasserteiches an die Firma Enig GmbH, Auf dem Anger 12 in 99310 Arnstadt zu einer Auftragssumme von 7.687,40 € inklusive Mehrwertsteuer zu vergeben.

- Zustimmung

Beschluss Nr. 07

Der Hauptausschuss der Gemeinde Heideland beschließt die Auftragsvergabe für die Ertüchtigung der Löschwasserentnahmestelle an die Firma Naumburger Bauunion GmbH & Co. KG, Gewerbegebiet Südring 2 in 06618 Mertendorf, OT Görschen zu einer Auftragssumme von 7.768,57 € inklusive Mehrwertsteuer zu vergeben.

- Zustimmung

Beschluss Nr. 08

Der Hauptausschuss der Gemeinde Heideland beschließt die Annahme der zweckgebundenen Spende für die Kirchgasse in Lindau von einer Privatperson in Höhe von 3.000,00 €.

- Zustimmung

Beschluss Nr. 09

Der Hauptausschuss der Gemeinde Heideland beschließt die Auftragsvergabe für die Oberflächenversiegelung der Kirchgasse an die Firma TSI GmbH & Co. KG, Wandersleber Straße 15 in 99192 Nesse-Apfelstädt zu einer Auftragssumme von 6.717,31 € inklusive Mehrwertsteuer zu vergeben.

- Zustimmung

Beschluss Nr. 10

Der Hauptausschuss der Gemeinde Heideland beschließt die Annahme der zweckgebundenen Spende für die Bushaltestelle in Königshofen von Landeswelle Thüringen, Schwanseestr. 143, 99427 Weimar, in Höhe von 1.000,00 €.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 11

Der Hauptausschuss der Gemeinde Heideland beschließt die Auftragsvergabe für die Solarleuchten in Etzdorf am Mittelweg an die Firma SUNLEDS GmbH, Heidelberger Straße 4 in 01189 Dresden zu einer Auftragssumme von 8.871,10 € inklusive Mehrwertsteuer zu vergeben.

- Zustimmung

 

Rauda

Gemeinderat

2026

Beschluss Nr. 01

Der Gemeinderat der Gemeinde Rauda beschließt, auf der Grundlage §§ 55 bis 57 der Thüringer Kommunalordnung die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 gemäß der Anlage.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 02

Der Gemeinderat der Gemeinde Rauda beschließt, gemäß § 62 der Thüringer Kommunalordnung die mittelfristige Finanzplanung 2025 – 2029 mit dem zu Grunde liegenden Investitionsprogramm der Gemeinde Rauda für den Finanzplanungszeitraum 2025 – 2029.

- Zustimmung

Beschluss Nr. 03

Der Gemeinderat der Gemeinde Rauda beschließt die Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 auf der Grundlage des vorliegenden Schlussberichtes vom Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes des Saale-Holzland-Kreises. 

Die im Prüfbericht aufgeführten Hinweise und Handlungsempfehlungen sind künftig zu beachten.

- Zustimmung

Beschluss Nr. 04

Der Gemeinderat der Gemeinde Rauda beschließt die Entlastung des Bürgermeisters und der Verwaltung von der Haushaltsführung für das Haushaltsjahr 2024.

- Zustimmung

Beschluss Nr. 05

Der Gemeinderat der Gemeinde Rauda beschließt die Entlastung des Ersten Beigeordneten und der Verwaltung von der Haushaltsführung für das Haushaltsjahr 2024.

- Zustimmung

Beschluss Nr. 06

Der Gemeinderat der Gemeinde Rauda beschließt, die Planungsleistungen für den Umbau der Toilettenanlage im Sportlerheim Rauda an das Architekturbüro Axel Faber, Eisenberg laut Honorarangebot für 2.994,54 € zu vergeben.

- Zustimmung

2025

Beschluss Nr. 01

Der Gemeinderat der Gemeinde Rauda beschließt, auf der Grundlage §§ 55 bis 57 der Thüringer Kommunalordnung die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 gemäß der Anlage.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 02

Der Gemeinderat der Gemeinde Rauda beschließt, gemäß § 62 der Thüringer Kommunalordnung die mittelfristige Finanzplanung 2024 - 2028 mit dem zu Grunde liegende Investitionsprogramm der Gemeinde Rauda für den Finanzplanungszeitraum 2024 - 2028. 

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 03

Der Gemeinderat der Gemeinde Rauda beschließt die Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 auf der Grundlage des vorliegenden Schlussberichtes vom Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes des Saale-Holzland-Kreises. Die im Prüfbericht aufgeführten Hinweise und Handlungsempfehlungen sind künftig zu beachten.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 04

Der Gemeinderat der Gemeinde Rauda beschließt die Entlastung des Bürgermeisters und der Verwaltung von der Haushaltsführung für das Haushaltsjahr 2021.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 05

Der Gemeinderat der Gemeinde Rauda beschließt die Entlastung des Ersten Beigeordneten von der Haushaltsführung für das Haushaltsjahr 2021.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 06

Der Gemeinderat der Gemeinde Rauda beschließt die Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 auf der Grundlage des vorliegenden Schlussberichtes vom Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes des Saale-Holzland-Kreises. Die im Prüfbericht aufgeführten Hinweise und Handlungsempfehlungen sind künftig zu beachten. 

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 07

Der Gemeinderat der Gemeinde Rauda beschließt die Entlastung des Bürgermeisters und der Verwaltung von der Haushaltsführung für das Haushaltsjahr 2022.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 08

Der Gemeinderat der Gemeinde Rauda beschließt die Entlastung des Ersten Beigeordneten von der Haushaltsführung für das Haushaltsjahr 2022.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 09

Der Gemeinderat der Gemeinde Rauda beschließt die Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 auf der Grundlage des vorliegenden Schlussberichtes vom Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes des Saale-Holzland-Kreises. Die im Prüfbericht aufgeführten Hinweise und Handlungsempfehlungen sind künftig zu beachten.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 10

Der Gemeinderat der Gemeinde Rauda beschließt die Entlastung des Bürgermeisters und der Verwaltung von der Haushaltsführung für das Haushaltsjahr 2023.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 11

Der Gemeinderat der Gemeinde Rauda beschließt die Entlastung des Ersten Beigeordneten von der Haushaltsführung für das Haushaltsjahr 2023.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 12

Der Gemeinderat der Gemeinde Rauda beschließt die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Rauda in der vorliegenden Form. 

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 13

Der Gemeinderat der Gemeinde Rauda beschließt, das Feuerwehrauto bis zum 30.11.2025 zurück in die FFw Crossen/Elstertal zu verlagern. 

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 14

Der Gemeinderat der Gemeinde Rauda beschließt den Umbau der Feuerwehrgarage zwecks Einbau neuer Toiletten vorzunehmen.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 15

Der Gemeinderat der Gemeinde Rauda beschließt, im Rahmen der Anhörung gem. § 28 Abs. 2 S. 2 OBG der „Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen“ in der Fassung vom 30.10.2025 zuzustimmen.

- Zustimmung

Beschluss Nr. 16

Der Gemeinderat der Gemeinde Rauda beschließt, im Rahmen der Verwendung der Klimaschutzfördermittel die Anschaffung und den Kauf: einer elektrischen Markise für das Gemeindehaus, die Reparatur der Straßenbeleuchtung und die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED.

- Zustimmung

Schkölen

Stadtrat

2026

Beschluss Nr. 01

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt, den Sitz im Haupt- und Finanzausschuss von Sebastian Brauer durch Mandy Nimmler-Köhler, neu zu besetzen.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 02

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt, den Sitz im Ordnungs-, Kultur-, Jugend- und Sozialausschuss von Mandy Nimmler-Köhler durch Karsten Forner, neu zu besetzen.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 03

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt, den Auftrag für die Erstellung eines Brandschutzbedarfsplanes für die Feuerwehr Schkölen an den günstigsten Bieter, RMSCZ Ingenieurbüro, Christian Feist, Dorfanger 4, 07318 Saalfeld, mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 12.480,72 €, zu vergeben.

 

Die Vergabe erfolgt erst nach Würdigung/Genehmigung des Haushaltes 2026 der Stadt Schkölen.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 04

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt, den Sitz der Vertretung im Haupt- und Finanzausschuss von Mandy Nimmler-Köhler durch Michael Lorbeer, neu zu besetzen.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 05

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt, den Sitz der Vertretung im Haupt- und Finanzausschuss von Mario Rechenberger durch Karsten Forner, neu zu besetzen.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 06

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt, den Sitz der Vertretung im Wirtschafts-, Umwelt- und Bauausschuss von Mandy Nimmler-Köhler durch Karsten Forner, neu zu besetzen.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 07

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt, den Sitz der Vertretung im Ordnung-, Jugend-, Kultur- und Sozialausschuss von Karsten Forner durch Mario Rechenberger, neu zu besetzen.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 08

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt, den Sitz des sachkundigen Bürgers im Ordnung-, Jugend-, Kultur- und Sozialausschuss für Karsten Forner durch Axel Zenner, neu zu besetzen.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 09

Der Stadtrat der Stadt Schkölen stimmt dem vorgelegten Haushaltsplanentwurf 2026 für die Kindertagesstätte „Villa Kunterbunt“ des Evangelischen Kirchenkreisverband Kreiskirchenamt Saale Unstrut zu.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 10

Der Stadtrat Schkölen beschließt die Einleitung des Verfahrens zur 1.Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hainchen Gewerbegebiet "An der Wethau". 

Der Geltungsbereich wird umgrenzt von 

  • der Landesstraße L 1071 Eisenberg – Schkölen im Südwesten

  • einem Feldweg zum Wäldchen "Dorstewitz" und Ackerflächen im Nordwesten

  • einem Feldweg sowie Acker- und Grünlandflächen im Nordosten und

  • der Wethau sowie Grünlandflächen im Südosten

Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Hainchen, Flur 1, die Flurstücke: 62/1; 63; 66/1 (tlw.), 109/6; (Weg), 109/7 (Zufahrt), 213/3 und 213/4. Der Geltungsbereich wird um das Flur-stück 57/2 erweitert. Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Förderung der mittelständischen Wirtschaft und der Erhaltung von Arbeitsplätzen

  • Sicherung gesunder Wohn und Arbeitsverhältnisse

  • Fortentwicklung und Nachverdichtung des Ortsteils Hainchen

  • Beachtung der Grundsätze der Bodendenkmalpflege

  • Einfügung in das Orts- und Landschaftsbild

  • Ausgleich von Eingriffen in Boden, Natur und Landschaft

  • Beitrag zum Klimaschutz durch Verringerung von Transportleistungen und

  • sparsamer Umgang mit Grund- und Boden.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 11

Der Stadtrat Schkölen beschließt die Billigung und Auslegung des Vorentwurfes zur 1.Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hainchen Gewerbegebiet "An der Wethau".

 

1. Der Vorentwurf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit Textfestsetzungen (Teil B) sowie der Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom 05.03.2026 gebilligt.

 

2. Der Vorentwurf ist nach § 3 Abs. 1 BauGB für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen und zugleich öffentlich auszulegen.

 

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgaben durch die Planung berührt sind, sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 12

Der Stadtrat Schkölen beschließt die Vergabe der Ingenieurleistungen, der

Leistungsphasen 1 – 4, für die Nebenanlagen Alfred-Kästner-Str./ Poppendorfer Str. an das Ingenieurbüro Katzung GmbH, Belvederer Allee 12, 99425 Weimar mit einer Bruttoauftragssumme in Höhe von 43.211,95 €.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 13

(nichtöffentlich)

 

 

Beschluss Nr. 14

(nichtöffentlich)

 

 

Beschluss Nr. 15

(nichtöffentlich)

 

 

Beschluss Nr. 16

(nichtöffentlich)

 

 

Beschluss Nr. 17

Der Stadtrat Schkölen beschließt die Vergabe des Auftrages zur Lieferung und Verlegung des Straßenbeleuchtungskabels und Setzen von Masthülsen in Kämmeritz an TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co.KG, Schwerborner Straße 30, 99087 Erfurt mit einer Bruttoangebotssumme von 52.172,17 €.

- Zustimmung

Beschluss Nr. 18

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt die Vergabe des Auftrages zur Lieferung von Material zur Errichtung von Straßenbeleuchtungen in Kämmeritz an die Firma obeta, Filiale Jena, Am Naßtal 4, 07751 Jena-Maua mit einer Gesamtbruttoangebotssumme in Höhe von 6.641,76 €.

- Zustimmung

Beschluss Nr. 19

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt die 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung in der vorliegenden Form.

- Zustimmung

Beschluss Nr. 20

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt, dem stellvertretenden Ortsteilbürgermeister des Ortsteils Nautschütz eine Aufwandsentschädigung im Sinne des § 2 Abs. 4 der Thüringer Verordnung über die Aufwandsentschädigungen der ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit in Höhe von 182,95 € für die Zeit vom 01.04.2026 bis zum Amtsantritt des neu zu wählenden Ortsteilbürgermeisters zu gewähren.

- Zustimmung

Beschluss Nr. 21

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt, die Spende von der Fa. meridian Windpark Wetzdorf GmbH & Co. KG, Schützenstraße 2, 98527 Suhl in Höhe von 1.000 €, anzunehmen.

- Zustimmung

Beschluss Nr. 22

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt die Vergabe des Auftrages zur Reparatur der Lüftungsanlage in der Arztpraxis Rockau an die Fa. Bernhardt GmbH, Karl-Marx-Str. 63, 07381 Pößneck mit einer Bruttoangebotssumme von 7.152,97 €.

- Zustimmung

Beschluss Nr. 23

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt die Bestätigung des 7. Nachtrages für die Maßnahme „Umbau und Erweiterung Feuerwehrhaus Wetzdorf“ an die Fa. Elektro-OVA-GmbH Camburg, Schillerplatz 21, 07774 Camburg mit einer Bruttoangebotssumme von 7.939,82 €.

- Zustimmung

Beschluss Nr. 24

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt, auf der Grundlage §§ 55 bis 57 der Thüringer Kommunalordnung die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 gemäß der Anlage.

- Zustimmung

Beschluss Nr. 25

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt, gemäß § 62 der Thüringer Kommunalordnung die mittelfristige Finanzplanung 2025 – 2029 mit dem zu Grunde liegenden Investitionsprogramm der Stadt Schkölen für den Finanzplanungszeitraum 2025 – 2029.

- Zustimmung

Beschluss Nr. 26

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt, die Anschaffung von einem Hebekissensatz für die Feuerwehr Stadt Schkölen in Höhe von 2.857,07€. Die Mittel werden aus der Feuerwehrpauschale aus dem Jahre 2025 entnommen.

- Zustimmung

Beschluss Nr. 27

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beruft für die Ortsteilbürgermeisterwahl des Ortsteils Nautschütz, Herr Dirk Köhler als Wahlleiter und Frau Julia Pätzold zum Stellvertreter des Wahlleiters.

- Zustimmung

2025

Beschluss Nr. 01

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt, die Geschäftsordnung vom 24.09.2024 wie folgt zu ändern:

  1. Im § 17 - Zuständigkeit des Stadtrats wird im Abs. 3, lfd. Nr. 4 das Wort „Bauausschuss“ durch „Wirtschafts-, Umwelt- und Bauausschuss“ ersetzt.

  2. Im § 19 - Bildung der Ausschüsse wird im Abs. 2, Buchst. a), 2. Pfeil, 4. Bindestrich werden die Worte „, Bau-, Wohnungs- sowie „des Straßen-, Brücken- und Kanalbaus, der Ortsplanung, der Beschaffung von Baugelände, Straßengrundabtretungen; gestrichen.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 02

Der Stadtrat der Stadt Schkölen erklärt ihr gemeindliches Einvernehmen zur Errichtung und Betrieb von 4 Windenergieanlagen auf den Flurstücken Gemarkung Poppendorf, Flur 3, Flurstück 135 und Flur 6, Flurstück 202 Gemarkung Willschütz, Flur 2, Flurstücke 15 und 76/8.

- Ablehnung

 

Beschluss Nr. 03

Der Stadtrat Schkölen beschließt, die Bestätigung des Nachtrages für die Maßnahme Neubau Arztpraxis Rockau – Heizungs- und Sanitärleistungen an die Firma Bernhardt Karl-Marx-Str. 63, 07381 Pößneck mit einer Bruttoangebotssumme von 21.595,41 €.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 04

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt, die Vergabe des Auftrages zur Lieferung und Pflanzung von Bäumen und Sträuchern an die Firma Gärten und Bäume Wolfram Voigt, Willschütz 7, 07619 Schkölen mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 11.007,50 €.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 05

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt, den Ordnungs-, Kultur-, Jugend- und Sozialausschuss wie folgt neu zu besetzen:

Mitglied: Ingo Janik                        

Vertreter: Tobias Kindler

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 06

(nichtöffentlich)

 

Beschluss Nr. 07

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt, auf der Grundlage §§ 55 bis 57 der Thüringer Kommunalordnung die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 gemäß der Anlage. 

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 08

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt, gemäß § 62 der Thüringer Kommunalordnung die mittelfristige Finanzplanung 2024 – 2028 mit dem zu Grunde liegenden Investitionsprogramm der Stadt Schkölen für den Finanzplanungszeitraum 2024 – 2028. 

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 09

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt, die Miet- und Pachtpreise der Miet-und Pachtverträge für nachfolgende Objekte mit Wirkung ab 01.01.2025 auf 90,00 € pro Jahr zu erhöhen.

1. Miet- und Pachtverträge für die Garagen in der Alfred-Kästner-Straße 8 (Flurstück 520/5)

2. Miet- und Pachtverträge für die Garagen in der Grünen Weide (Flurstück 39/3; 180/2; 180/3)

3. Miet- und Pachtverträge für die Garagen Bahnhofstraße 13 (Flurstücke 116/17 und 89/21)

4. Miet- und Pachtverträge für die Garagen  Bahnhofstraße 15/16 (Flurstück 89/21)

5. Miet- und Pachtverträge für die Garagen in der Stangestraße 16/17 (Flurstücke 124/2; 101/9)

6. Mietvertrag für Garage in Zschorgula

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 10

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt die Bestätigung des Nachtrages für die Maßnahme „Umbau und Erweiterung Feuerwehrhaus Wetzdorf - Abgasabsauganlage an die Firma Krummrey GmbH, Augenseestraße 2, 07381 Pößneck mit einer Bruttoangebotssumme von 23.767,18 €.

 

Beschluss Nr. 11

Die Stadt Schkölen erklärt ihr gemeindliches Einvernehmen zum Rückbau von 14 Windenergieanlagen des Typs MD77 mit 1,5 MW und zur Errichtung und Betrieb von 6 WEA des Typs Nordex N 175-6.X mit je 6,8 MW, NH 179 m, RD 175 m, GH 266,5 m, in der Gemarkung Wetzdorf, Flur 3 - Flurstücke 369/2; 370; 312; 320; 321 und Flur 4 - Flurstücke 390; 191/4; 376, durch die Firma Windpark Wetzdorf GmbH & Co.KG, Goethestr. 4, 79100 Freiburg.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 12

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt die Bezuschussung der Seniorenarbeit im Jahr 2025 in Höhe von 600,00 €. 

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 13

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt, die Verteilung der Vereinszuschüsse aus dem Jahr 2024 wie folgt vorzunehmen: 

Eine Zuwendung in Höhe von je 200,00 € wird gezahlt an:

  • Schützengilde zu Schkölen

  • TSV

  • MSC

  • Pfingstverein Wetzdorf

  • Feuerwehrverein Wetzdorf

  • Interessengemeinschaft Nautschütz

  • Ortsverein Dothen 

  • Heimat und Seeverein e.V

  • Förderverein Domäne Wetzdorf

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 14

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt, den 2. Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Schkölen Wohngebiet „Naumburger Straße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung und dem Umweltbericht zu billigen.

Der gebilligte 2. Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Naumburger Straße“ mit Begründung und Umweltbericht wird entsprechend § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB verkürzt auf die Dauer von 15 Tagen im Internet unter der Adresse: www.vg-hes.de/bekanntmachungen für jedermann öffentlich zur Einsichtnahme bereitgestellt und liegt zusätzlich öffentlich aus. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung, die Art der umweltbezogenen Informationen und der Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können, werden ortsüblich bekannt gemacht.

Die Gemeinde holt gemäß § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB die Stellung-nahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum 2. Entwurf ein. (Da die Grundzüge der Planung durch die Ergänzung im 2. Entwurf nicht berührt werden, wird entsprechend § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Ergänzung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 15

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt, die Bestätigung des Nachtrages für die Planungsleistungen zur 1. Änderung Bebauungsplan Schkölen Wohngebiet „Naumburger Straße“ an das Planungsbüro KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH, Unterlauengasse 9, 07743 Jena mit einer Bruttoauftrags-summe in Höhe von 3.094,00 €.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 16

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt, das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB für den Betrieb „Tischlerei Augsten“ wird zur Schaffung bauplanerischer Voraussetzungen für die Umnutzung des vorhandenen ehemaligen Kuhstalls und umliegenden Flächen eingeleitet.

 

Der Planbereich umfasst die Flurstücke:

1.  Flurstück 276 (Teilfläche)

2.  Flurstück 1/1

3.  Flurstück 277/2 und 277/1 in Flur 1 von Tünschütz.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 17

Der Stadtrat Schkölen beschließt, die Mietverträge für die Nutzung von 4 Pkw-Stellplätze am Beginn der Mönchsbachstraße (Ecke Burgstraße) abzuschließen und die Miethöhe der bereits bestehenden 8 Stellplatzmietverträge am Ende der Mönchsbachstraße (Ecke Mönchsgasse) anzupassen. Mit Wirkung ab 01.07.2025 wird eine einheitliche Miethöhe in Höhe von 15,00 € pro Monat für diese Stellplätze beschlossen.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 18

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt, die Vergabe zum Erwerb des Führerscheins der Klasse C für zwei Angehörige der Einsatzabteilung in der Freiwilligen Feuerwehr Schkölen an die Firma Bradeis Transporte GmbH, An der alten Bahn 8, 07607 Hainspitz mit einer Bruttoangebotssumme von je 4.995,00 €.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 19

(nichtöffentlich)

 

Beschluss Nr. 20

(nichtöffentlich)

 

Beschluss Nr. 21

(nichtöffentlich)

 

Beschluss Nr. 22

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt, die Vergabe des Auftrages zur Lieferung von Material zur Errichtung von Straßenbeleuchtungen in Hainchen, Pratschütz und an der Bushaltestelle Kämmeritz an die Firma obeta, Filiale Jena, Am Naßtal 4, 07751 Jena-Maua mit einer Gesamtbruttoangebotssumme in Höhe von 12.929,05 €. 

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 23

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt, die Vergabe des Auftrages für die Bereitstellung und Lieferung von 27 t Streusalz an die Firma SLG HANDELSGESELLSCHAFT mbH, Rennsteigstraße 2-6, 98544 Zella-Mehlis mit einer Bruttoangebotssumme von 3084,48 €.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 24

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt, die Neu- und Ersatzbeschaffung von persönlicher Schutzausrüstung an die Firma BTL Brandschutz Technik GmbH Leipzig in höhe von 5.488,28 € zu vergeben.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 25

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt, auf der Grünfläche gegenüber dem Gemeindehaus Rockau (Flurstück 71/44) sechs Parkflächen und auf dem Straßenbereich davor 2 Behindertenparkflächen zu errichten.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 26

(nichtöffentlich)

 

 

Beschluss Nr. 27

Der Stadtrat Schkölen stellt die im Bebauungsplanverfahren 1. Änderung „Naumburger

Straße“ während der Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange, Behörden und Nachbargemeinden vorgebrachten Belange, Anregungen und Hinweise entsprechend Anlage (Abwägungstabelle) in die Abwägung ein und nimmt sie zur Kenntnis.

Der Stadtrat beschließt, die vorgebrachten Belange nach gerechter Abwägung gegeneinander und untereinander nach § 1 Abs. 7 BauGB entsprechend Anlage (Abwägungstabelle) zu berücksichtigen bzw. nicht zu berücksichtigen. Die Abwägung wird in ihrer Gesamtheit beschlossen.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 28

Auf Grund des § 10 Baugesetzbuch, neugefasst durch Bekanntmachung vom

03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2023 (BGBl. I S. 394) sowie nach § 97 Thüringer Bauordnung in der Fassung vom 13.03.2014 (GVBl. S. 49), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. Juli 2024 (GVBl. S. 298), beschließt der Stadtrat die 1. Änderung des Bebauungsplanes Wohngebiet „Naumburger Straße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) in den Fassungen vom 10.06.2025 als Satzung. Die Begründung und der Umweltbericht in den Fassungen vom 10.06.2025 werden gebilligt.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 29

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt den Verkauf des Radlader O&K Typ L6-1 in Höhe von 13.680,00 € zu verkaufen.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 30

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt den Verkauf des Volkswagens T5 Shuttle/Kombi 1,9 TDI in Höhe von 4.242,00 € zu verkaufen.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 31

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt, den Auftrag zur Erarbeitung eines Nutzungskonzeptes für die Wasserburg Schkölen in Rang und Reihenfolge wie folgt zu vergeben:

 

1. Stadtplanung Quaas – 13.594,56 €

2. Kulturmanagement Paul Enke - 13.268,50 €.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 32

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt, den Volkswagen T5 Shuttle/ Kombi 1,9 TDI in Höhe von 4.242,00 €, vorzeitig zum 20.08.2025 zu vergeben.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 33

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt, den Kauf eines Böschungs- und Großflächenmähers von der Firma Krämer Motorgeräte, Ziegelohring 3 in 06636 Laucha zu einer Bruttoangebotssumme von 49.909,20 €.

- Ablehnung

Beschluss Nr. 34

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt, eine überplanmäßige Ausgabe für die Beschaffung eines neuen Fahrzeuges für die Feuerwehr Schkölen in Höhe von 25.627,18 €. Die Deckung ist durch Minderausgaben gewährleistet.

- Zustimmung

Beschluss Nr. 35

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt, den Kauf eines Kommandowagen (KdoW) mit der Funktion als Mannschaftstransportwagen (MTW) an die Firma BTS Brandschutztechnik Stolpen Karosserie- und Fahrzeugbau GmbH, Stolpner Straße 29c, 01833 Langenwolmsdorf mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 96.178,23 € zu vergeben.

- Zustimmung

Beschluss Nr. 36

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt, dem Dorfverein Hainchen / Kämmeritz e.V. für den Saal in Hainchen einen Vereinzuschuss in Höhe von 1.500,00 € für das Jahr 2024 zukommen zu lassen.

- Zustimmung

Beschluss Nr. 37

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt, die Geschäftsordnung vom 24.09.2024, zuletzt geändert durch Beschluss-Nr. 01/2025 vom 30.01.2025 wie folgt zu ändern:

 

Im § 19 „Bildung der Ausschüsse“ werden dem Absatz 1 folgender Satz angefügt:

 

„Der Wirtschafts-, Umwelt- und Bauausschuss und der Ordnungs-, Jugend-, Kultur- und Sozialausschuss wählen aus Ihrer Mitte einen Vorsitzenden und dessen stellvertreter. Als beratende Mitglieder können dem Stadtrat bis zu 6 sachkundige Bürger zur Berufung benannt werden.“

- Zustimmung

Beschluss Nr. 38

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beruft Herrn Andreas Theumer als sachkundigen Bürger in den Wirtschafts-, Umwelt- und Bauausschuss.

- Zustimmung

Beschluss Nr. 39

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beruft Frau Steffi Zenner als sachkundige Bürgerin in den Wirtschafts-, Umwelt- und Bauausschuss.

- Zustimmung

Beschluss Nr. 40

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beruft Herrn Marcel Büttner als sachkundigen Bürger in den Wirtschafts-, Umwelt- und Bauausschuss.

- Zustimmung

Beschluss Nr. 41

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beruft Herrn Enrico Dunkel-Ziegler als sachkundigen Bürger in den Wirtschafts-, Umwelt- und Bauausschuss.

- Zustimmung

Beschluss Nr. 42

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beruft Frau Katja Himmelreich als sachkundige Bürgerin in den Wirtschafts-, Umwelt- und Bauausschuss.

- Zustimmung

Beschluss Nr. 43

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beruft Frau Ina Voigt als sachkundige Bürgerin in den Wirtschafts-, Umwelt- und Bauausschuss.

- Zustimmung

Beschluss Nr. 44

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt, die Vergabe des Auftrages zum Rückbau der Betonplatten und zur Erweiterung der Asphaltfläche in Wetzdorf an die Firma TSI GmbH @ Co.KG, Wandersleber Str. 15, 99192 Nesse-Apfelstädt mit einer Bruttoangebotssumme von 11.762,06€.

- Zustimmung

Beschluss Nr. 45

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt, eine überplanmäßige Ausgabe für die Gewerbesteuerumlage in Höhe von 99.488,52 €. Die Deckung ist durch Mehreinnahmen in der Gewerbesteuer gewährleistet.

- Zustimmung

Beschluss Nr. 46

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt, eine überplanmäßige Ausgabe für die Umrüstung von Sirenen auf Digitalfunk in Höhe von 9.500,00 €. Die Deckung ist durch Mehreinnahmen aufgrund von Fördermitteln gewährleistet.

- Zustimmung

Beschluss Nr. 47

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt, eine überplanmäßige Ausgabe für die Anschaffung von Spinden in der Feuerwehr Wetzdorf in Höhe von 6.800,00 €. Die Deckung ist durch Spenden und der Feuerwehrpauschale 2025 gewährleistet.

- Zustimmung

Beschluss Nr. 48

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt, den Auftrag zur Umrüstung der sieben Bestandssirenen inklusive der Lieferung und Montage der TETRA-Sirenensteuerempfänger zur Ansteuerbarkeit über das TETRA-BOS-Digitalfunknetz der Firma Hörmann Warnsysteme GmbH, NL Sirene Mitte, Hinterm Teiche 7, 07616 Serba mit einer Bruttoangebotssumme von 19.135,20 €, zu erteilen.

- Zustimmung

Beschluss Nr. 49

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt, den Auftrag zur Lieferung für die Sirenenansteuerung über das TETRA-BOS-Digitalfunknetz benötigten Zubehörs an die Firma SELETRIC Telekommunikations- und Sicherheitssysteme GmbH, Am Druschplatz 6, 39443 Staßfurt mit einer Bruttoangebotssumme von 5.055,06 €, zu erteilen.

- Zustimmung

Beschluss Nr. 50

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt, die Sachspende von der Fa Wagner Recycling GmbH, Salinenstraße 91, 99085 Erfurt in Höhe von 6.481,45 € für die Entsorgung des Bauschuttes der Burgstraße 7 in 07619 Schkölen, anzunehmen.

- Zustimmung

Beschluss Nr. 51

(nichtöffentlich)

 

Beschluss Nr. 52

(nichtöffentlich)

 

Beschluss Nr. 53

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt, eine überplanmäßige Ausgabe für Allgemeine Planungsleistungen, in Höhe von 7.075,80 €. Die Deckung ist durch Mehreinnahmen im Verwaltungshaushalt gewährleistet.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 54

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt die Vergabe der Planungsleistung zur Erarbeitung des Bauantrages zum Einbau einer Löschwasserzisterne in Böhlitz an das Planungsbüro Architekturbüro Dr. Mertens, Kirchfährendorfer Str. 3, 06231 Bad Dürrenberg mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 8.996,40 €.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 55

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt die Vergabe der Planungsleistung zur Erarbeitung des Bauantrages zur Umnutzung der ehemaligen Arztpraxis im Dorfgemeinschaftshaus Rockau zum Jugendclub an das Planungsbüro Architekturbüro Dr. Mertens, Kirchfährendorfer Str. 3, 06231 Bad Dürrenberg mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 7.497,00 €.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 56

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt die Vergabe des Auftrages zur Errichtung einer Zufahrt zu den Grundstücken hinter dem Wohngebiet „Naumburger Straße“ an die Firma Börner Baudienstleistungen, Molau 19, 06618 Molauer Land mit einer Bruttoangebotssumme von 7.495,81 €.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 57

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt, die Hauptsatzung vom 24.09.2024 wie folgt zu ändern: 

Der § 9 „Beigeordnete“ wird wie folgt neu formuliert: 

„Der Stadtrat der Stadt Schkölen wählt zwei ehrenamtliche Beigeordnete“ 

 

Zusätzlich werden im § 14 „Entschädigungen“ in Absatz 6 die drei Aufzählungs-pünktchen durch folgende vier Aufzählungspünktchen ersetzt: 

  • der ehrenamtliche Bürgermeister der Stadt Schkölen 1 475,00 Euro/Monat

  • der ehrenamtliche Erste Beigeordnete den Mindestbetrag der Aufwands-entschädigung gem. § 1 Abs. 1 und 4 i.V.m. § 2 Abs. 2 ThürAufEVO

  • der ehrenamtliche Zweite Beigeordnete den Mindestbetrag der Aufwands-entschädigung gem. § 1 Abs. 1 und 4 i.V.m. § 2 Abs. 2 ThürAufEVO 

  • die Ortsteilbürgermeister der Ortsteile Dothen, Graitschen/H., Hainchen, Nautschütz, Rockau und Wetzdorf den Mindestbetrag der Aufwandsent-schädigung gem. § 1 Abs. 1 und 4 i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 2 ThürAufEVO 

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 58

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt, eine überplanmäßige Ausgabe für Tiefbauarbeiten, in Höhe von 5.399,11 €. Die Deckung ist durch Mehreinnahmen im Verwaltungshaushalt gewährleistet.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 59

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt die Vergabe des Auftrages zum Bau einer Entwässerungsrinne in Hainchen an die Firma Börner Baudienstleistungen, Molau 19, 06618 Molauer Land mit einer Bruttoangebotssumme von 10.399,11 €.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 60

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt die Vergabe des Auftrages zur Vermessung der Garagen in der Bahnhofstraße an Vermessungsbüro Torsten Hentschel, Rodaer Str.24, 07629 Hermsdorf mit einer Bruttoangebotssumme von 6.350,00 €.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 61

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beruft für die Bürgermeisterwahl der Stadt Schkölen am 25.01.2026, Herr Dirk Köhler als Gemeindewahlleiter und Frau Julia Pätzold zum Stellvertreter des Gemeindewahlleiters.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 62

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt die Vergabe des Auftrages zur Reparatur des Multicar FUMO (amtl.KZ: SHK-S 636) an die Firma Autohof Löberschütz GmbH, Dorfstraße 30, 07751 Löberschütz mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 3.452,84€.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 63

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt die Vergabe des Auftrages zur Reparatur des Multicar FUMO (amtl.KZ: SHK-2879) an die Firma Autohof Löberschütz GmbH, Dorfstraße 30, 07751 Löberschütz mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von

5.652,26 €.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 64

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 5.706,07 € in der Haushaltsstelle 13000/93510 im Haushaltsjahr 2025. Die Mehrausgabe ist durch Mehreinnahmen gedeckt.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 65

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt, die Beschaffung von Funktechnik an die Firma SELECTRIC Telekommunikations- und Sicherheitssysteme GmbH mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 5.706,07 €.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 66

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt, im Zuge der Neueinrichtung und Ausstattung des Feuerwehrgerätehauses der Ortsfeuerwehr Wetzdorf, an die Firma Eurobox KG, Stiegweg 9, 06526 Sangerhausen, Spinde für die Einsatzkleidung in Höhe von 9.799,65 € brutto zu vergeben.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 67

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt den Sitz von Herrn Robert Nettelnstroth durch Frau Mandy Nimmler-Köhler, neu zu besetzen.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 68

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt, als sachkundigen Bürger für Frau Marianne Bach durch Herrn Jan Hertel, neu zu besetzen.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 69

 

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 70

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt, den Kauf eines Rasentraktors in Höhe von 23.205,00 € (brutto) entsprechend dem wirtschaftlichsten Angebot der Firma Niehle, Saasa 26, 07607 Eisenberg.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 71

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt, den Kauf eines Mulchers in Höhe von 23.562,00 € (brutto) entsprechend dem wirtschaftlichsten Angebot der Firma Niehle, Saasa 26, 07607 Eisenberg.

Der 1. Beigeordnete wird ermächtigt den Kaufvertrag zu unterzeichnen.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 72

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt den Kauf eines Dreiseiten Kippers von der Firma Anhänger & Fahrzeugbau SCHUHKNECHT GmbH, An der Hebemärchte 10, 04316 Leipzig zu einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 8.066,00 €.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 73

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt, eine überplanmäßige Ausgabe für die Überdachung im Außenbereich des Kindergartens in Dothen, in Höhe von 5.321,58 €. Die Mehrkosten werden aus nicht verwendeten Mitteln der Infrastrukturpauschale entnommen.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 74

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt die Vergabe des Auftrages zum Bau einer Terrassenüberdachung im Kindergarten Dothen an die Fa. Wertebau Mehlhorn Schmaltz GmbH, Meinerweher Mühlenweg 2, 06721 Meineweh mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 8.905,08€.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 75

Der Stadtrat Schkölen beschließt die Vergabe des Auftrages zum Bau einer Ent-wässerungsrinne in Hainchen (Nähe Kirche) an die Fa. Börner Baudienstleistungen, Molau 19, 06618 Molauer Land mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 11.814,56 €.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 76

Der Stadtrat Schkölen beschließt die Vergabe des Auftrages zum Fugenverguss in der Jenaer Straße an die Firma ITS Naumburg GmbH, Overwegstraße 36, 06618 Naumburg mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 5.420,16 €.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 77

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt die Vergabe von Anbaugeräten der Firma SchköLand GmbH, Eisenbergerstr. 17d, 07619 Schkölen zu einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 8.270,50 €.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 78

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt, die Annahme einer zweckgebundenen Spende für neue Spinde der Ortsteilfeuerwehr Wetzdorf von der Firma UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG, NL Mitteldeutschland, Dr. Eberle-Platz 1 in 01662 Meißen in Höhe von 2.000,00 €.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 79

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt, die Annahme einer zweckgebundenen Spende für gesunde Ernährung für den Kindergarten „Gänseblümchen“ Dothen von der Firma UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG, NL Mitteldeutschland, Dr. Eberle-Platz 1 in 01662 Meißen in Höhe von 800,00 €.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 80

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt, im Rahmen der Anhörung gem. § 28 Abs. 2 S. 2 OBG der „Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen“ in der Fassung vom 30.10.2025 zuzustimmen.

- Zustimmung

 

Haupt- und Finanzausschuss

2026

Beschluss Nr. 01

 

- Zustimmung

 

2025

Beschluss Nr. 01

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Schkölen beschließt, die Spende von UKA umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co.KG in Höhe von 800,00 €, anzunehmen.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 02

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Schkölen beschließt, die Spende vom Windpark Wetzdorf GmbH & Co. KG., Goethestraße 4, 79100 Freiburg im Briesgau in Höhe von 1.000,00 € für das Burg- und Stadtfest Schkölen und 1.000,00 € für Spinde der Feuerwehr Wetzdorf, anzunehmen.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 03

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Schkölen beschließt die Bestätigung des 4. Nachtrages für die Maßnahme „Umbau und Erweiterung Feuerwehrhaus Wetzdorf“ an die Firma Krummrey GmbH, Augenseestraße 2, 07381 Pößneck mit einer Bruttoangebotssumme von 4.812,24 €.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 04

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Schkölen beschließt die Vergabe des Auftrages zur Wartung der Kegelbahn Rockau und Anschaffung von Kegelbahnzubehör an die Firma Ahlborn Kegel- und Bowlingbahnen GmbH, Angerstraße 17, 04177 Leipzig mit einer Bruttoangebotssumme von 2.706,30 €.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 05

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Schkölen beschließt, die Spende von der Firma meridian Windpark Wetzdorf GmbH & Co. KG, Schützenstr. 12, 98527 Suhl in Höhe von 1.000,00 € als projektbezogene Spende für die Beschaffung neuer Spinde für die Ortsteilfeuerwehr Wetzdorf, anzunehmen.

- Zustimmung

 

Wirtschafts-, Umwelt- und Bauauschuss

2026

Beschluss Nr. 01

 

- Zustimmung

 

2025

Beschluss Nr. 01

 

- Zustimmung

Silbitz

Gemeinderat

2026

Beschluss Nr. 01

Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz beschließt, auf der Grundlage der §§ 55 bis 57 der Thüringer Kommunalordnung die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 gemäß der Anlage.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 02

Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz beschließt, gemäß § 62 der Thüringer Kommunalordnung die mittelfristige Finanzplanung 2025 – 2029 mit dem zu Grunde liegenden Investitionsprogramm der Gemeinde Silbitz für den Finanzplanungszeitraum 2025 – 2029.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 03

Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz beschließt die 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Gemeinde Silbitz 2025 – 2028.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 04

(nichtöffentlich)

 

 

Beschluss Nr. 05

Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz beschließt, folgendes neues Wappen für die Gemeinde Silbitz anzunehmen. Das gesetzlich vorgeschriebene Genehmigungsverfahren soll eingeleitet werden. Gleichzeitig wird der Beschluss-Nr. 09/2025 aufgehoben.

  Weiß = Silber

Gelb = Gold = Alter und Würde

Grün = Farbe der Landschaft, Fruchtbarkeit und Beständigkeit der Siedlung 

Blau = natürliche Farbe = Fluss und umgebende Natur

- Zustimmung

Beschluss Nr. 06

Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz erteilt sein gemeindliches Einvernehmen zum Bauvorhaben Arbeiterwohlfahrt KV Saale-Holzland e.V., Errichtung einer Wohnanlage für Senioren: 1. Bauantrag: Haus 1, Dr.-Maruschky-Straße 12a, 07613 Silbitz gem. § 36 a Baugesetzbuch.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 07

Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz erteilt sein gemeindliches Einvernehmen zum Bauvorhaben Arbeiterwohlfahrt KV Saale-Holzland e.V., Errichtung einer Wohnanlage für Senioren: 2. Bauantrag: Haus 2, Dr.-Maruschky-Straße 12a, 07613 Silbitz gem. § 36 a Baugesetzbuch.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 08

Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz erteilt sein gemeindliches Einvernehmen zum Bauvorhaben Arbeiterwohlfahrt KV Saale-Holzland e.V., Errichtung einer Wohnanlage für Senioren: 3. Bauantrag: Haus 3, Dr.-Maruschky-Straße 12a, 07613 Silbitz gem. § 36 a Baugesetzbuch.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 09

Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz erteilt sein gemeindliches Einvernehmen zum Bauvorhaben Arbeiterwohlfahrt KV Saale-Holzland e.V., Errichtung einer Wohnanlage für Senioren: 4. Bauantrag: Haus 4, Dr.-Maruschky-Straße 12a, 07613 Silbitz gem. § 36 a Baugesetzbuch.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 10

Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz erteilt sein gemeindliches Einvernehmen zum Bauvorhaben Arbeiterwohlfahrt KV Saale-Holzland e.V., Errichtung einer Wohnanlage für Senioren: 5. Bauantrag: Haus 5, Dr.-Maruschky-Straße 12a, 07613 Silbitz gem. § 36 a Baugesetzbuch.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 11

Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz erteilt sein gemeindliches Einvernehmen zum Bauvorhaben Arbeiterwohlfahrt KV Saale-Holzland e.V., Errichtung einer Wohnanlage für Senioren: 6. Bauantrag: Haus 6, Dr.-Maruschky-Straße 12a, 07613 Silbitz gem. § 36 a Baugesetzbuch.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 12

Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz erteilt sein gemeindliches Einvernehmen zum Bauvorhaben Arbeiterwohlfahrt KV Saale-Holzland e.V., Errichtung einer Wohnanlage für Senioren: 7. Bauantrag: Haus 7, Dr.-Maruschky-Straße 12a, 07613 Silbitz gem. § 36 a Baugesetzbuch.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 13

Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz erteilt sein gemeindliches Einvernehmen zum Bauvorhaben Arbeiterwohlfahrt KV Saale-Holzland e.V., Errichtung einer Wohnanlage für Senioren: 8. Bauantrag: Haus 8, Dr.-Maruschky-Straße 12a, 07613 Silbitz gem. § 36 a Baugesetzbuch.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 14

Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz erteilt sein gemeindliches Einvernehmen zum Bauvorhaben Arbeiterwohlfahrt KV Saale-Holzland e.V., Errichtung einer Wohnanlage für Senioren: 9. Bauantrag: Haus 9, Dr.-Maruschky-Straße 12a, 07613 Silbitz gem. § 36 a Baugesetzbuch.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 15

Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz erteilt sein gemeindliches Einvernehmen zum Bauvorhaben Arbeiterwohlfahrt KV Saale-Holzland e.V., Errichtung einer Wohnanlage für Senioren: 10. Bauantrag: Haus 10, Dr.-Maruschky-Straße 12a, 07613 Silbitz gem. § 36 a Baugesetzbuch.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 16

Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz erteilt sein gemeindliches Einvernehmen zum Bauvorhaben Arbeiterwohlfahrt KV Saale-Holzland e.V., Errichtung einer Wohnanlage für Senioren: 11. Bauantrag: Haus 11, Dr.-Maruschky-Straße 12a, 07613 Silbitz gem. § 36 a Baugesetzbuch.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 17

Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz erteilt sein gemeindliches Einvernehmen zum Bauvorhaben Arbeiterwohlfahrt KV Saale-Holzland e.V., Errichtung einer Wohnanlage für Senioren: 12. Bauantrag: Haus 12, Dr.-Maruschky-Straße 12a, 07613 Silbitz gem. § 36 a Baugesetzbuch.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 18

Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz erteilt sein gemeindliches Einvernehmen zum Bauvorhaben Arbeiterwohlfahrt KV Saale-Holzland e.V., Errichtung einer Wohnanlage für Senioren: 13. Bauantrag: Haus 13, Dr.-Maruschky-Straße 12a, 07613 Silbitz gem. § 36 a Baugesetzbuch.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 19

Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz erteilt sein gemeindliches Einvernehmen zum Bauvorhaben Arbeiterwohlfahrt KV Saale-Holzland e.V., Errichtung einer Wohnanlage für Senioren: 14. Bauantrag: Haus 14, Dr.-Maruschky-Straße 12a, 07613 Silbitz gem. § 36 a Baugesetzbuch.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 20

Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz erteilt sein gemeindliches Einvernehmen zum Bauvorhaben Arbeiterwohlfahrt KV Saale-Holzland e.V., Errichtung einer Wohnanlage für Senioren: 15. Bauantrag: Haus 15, Dr.-Maruschky-Straße 12a, 07613 Silbitz gem. § 36 a Baugesetzbuch.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 21

Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz erteilt sein gemeindliches Einvernehmen zum Bauvorhaben Arbeiterwohlfahrt KV Saale-Holzland e.V., Errichtung einer Wohnanlage für Senioren: 16. Bauantrag: Haus 16, Dr.-Maruschky-Straße 12a, 07613 Silbitz gem. § 36 a Baugesetzbuch.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 22

Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz erteilt sein gemeindliches Einvernehmen zum Bauvorhaben Arbeiterwohlfahrt KV Saale-Holzland e.V., Errichtung einer Wohnanlage für Senioren: 17. Bauantrag: Haus 17, Dr.-Maruschky-Straße 12a, 07613 Silbitz gem. § 36 a Baugesetzbuch.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 23

Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz beschließt den Kauf eines Rasentraktors von dem wirtschaftlichsten Anbieter der Firma Walther Baumaschinen und Geräte GmbH, Am Roten Berg 49, 07607 Eisenberg zu einer Bruttoangebotssumme von 3.399,00 €.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 24

(nichtöffentlich)

 

Beschluss Nr. 25

Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz beschließt die Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 auf der Grundlage des vorliegenden Schlussberichtes vom Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes des Saale-Holzland-Kreises. 

Die im Prüfbericht aufgeführten Hinweise und Handlungsempfehlungen sind künftig zu beachten.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 26

Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz beschließt die Entlastung des Bürgermeisters und der Verwaltung von der Haushaltsführung für das Haushaltsjahr 2024.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 27

Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz beschließt die Entlastung des Ersten Beigeordneten und der Verwaltung von der Haushaltsführung für das Haushaltsjahr 2024.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 28

Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz beschließt die Entlastung des Zweiten Beigeordneten von der Haushaltsführung für die Zeit vom 17.06. – 31.12.2024.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 29

Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz beauftragt den wirtschaftlichsten Anbieter, Der Eiserne – Metallbaumeister Sebastian Bergner, Hauptstraße 13, 07613 Rauda zur Fertigung und Montage eines Lager- und Mehrzweckgebäudes in der Gemeinde Silbitz für eine Bruttoangebotssumme in Höhe von 45.469,90 €.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 30

Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz beauftragt den wirtschaftlichsten Anbieter, Meisterfachbetrieb Uwe Bretschneider, Tauchlitz Nr. 22a, 07613 Crossen an der Elster zur Herstellung eines Holzlagerplatzes in 07613 Silbitz, An der der Elster 2 für eine Bruttoangebotssumme in Höhe von 51.358,48 €.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 31

Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz beauftragt den wirtschaftlichsten Anbieter, Meisterfachbetrieb Uwe Bretschneider, Tauchlitz Nr. 22a, 07613 Crossen an der Elster zum Einbau von Türen und Fenstern im Gemeindehof in 07613 Seifartsdorf für eine Bruttoangebotssumme in Höhe von 13.889,89 €.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 32

Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz beauftragt den wirtschaftlichsten Anbieter, ZOTHE Tore-Türen-Antriebe, Am Jahnplatz 1, 07607 Eisenberg zur Lieferung und Montage eines Garagentors für das Feuerwehrgebäude im Ortsteil Seifartsdorf für eine Bruttoangebotssumme in Höhe von 6.459,32 €.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 33

Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz beauftragt den wirtschaftlichsten Anbieter, Meisterfachbetrieb Uwe Bretschneider, Tauchlitz Nr. 22a, 07613 Crossen an der Elster zur Herstellung eines behindertengerechten Eingangs am Gemeindehaus, An der Elster 2a in 07613 Silbitz für eine Bruttoangebotssumme in Höhe von 17.774,63 €.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 34

Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz beruft für die Wahl des Bürgermeisters am 13.09.2026 Herrn Patrick Müller zum Gemeindewahlleiter.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 35

Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz beruft für die Wahl des Bürgermeisters am 13.09.2026 Herrn Mario Just zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 36

(nichtöffentlich)

 

 

Beschluss Nr. 37

(nichtöffentlich)

 

 

2025

Beschluss - Nr. 01

Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz hebt den Beschluss – Nr. 11/2024 auf.

- Zustimmung

 

Beschluss - Nr. 02

Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz hebt den Beschluss – Nr. 23/2024 auf

- Zustimmung

 

Beschluss - Nr. 03

Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz beschließt die Hauptsatzung der Gemeinde Silbitz in der vorliegenden Form.

- Zustimmung

 

Beschluss - Nr. 04

Die Gemeinde Silbitz erhebt keine Einwände gegen den Bebauungsplan „Neubau des Verwaltungsgebäudes Jenaer Straße 40“ der Stadt Eisenberg.

- Zustimmung

 

Beschluss - Nr. 05

(nichtöffentlich)

 

 

Beschluss - Nr. 06

Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz beschließt, auf der Grundlage der §§ 55 bis 57 der Thüringer Kommunalordnung die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 gemäß der Anlage.   

- Zustimmung

 

Beschluss - Nr. 07

Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz beschließt, gemäß § 62 der Thüringer Kommunalordnung die mittelfristige Finanzplanung 2024 – 2028 mit dem zu Grunde liegenden Investitionsprogramm der Gemeinde Silbitz für den Finanzplanungszeitraum 2024 – 2028.

- Zustimmung

 

Beschluss - Nr. 08

Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz beschließt das Haushaltssicherungskonzept 2025 – 2028 in der vorliegenden Form.

- Zustimmung

 

Beschluss - Nr. 09

Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz beschließt, folgendes neues Wappen für die Gemeinde Silbitz anzunehmen:

Schild gespalten von Blau und Silber. Vorn eine rot bewartete Burg mit Zinnen, Turm und roten Dächern. Darunter sechsfach, blau-silber verwechselter Wellenschnitt. Hinten ein gewurzelter Eichenbaum, gold gefüllt auf Silber und Rot mit goldenem Gefäß darunter.

  

Das gesetzlich vorgeschriebene Genehmigungsverfahren soll eingeleitet werden.

- Zustimmung

 

Beschluss - Nr. 10

Als Nachbargemeinde der Stadt Eisenberg hat die Gemeinde Silbitz keine Einwände zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung Sport- und Erholungskomplex Schortental“ zu erheben.

- Zustimmung

 

Beschluss - Nr. 11

Im Rahmen des nach § 8 Abs. 4 BauGB laufenden Bebauungsplanverfahrens werden die Träger öffentlicher Belange hiermit erneut beteiligt ebenso wie die Öffentlichkeit, die hierüber im Amtsblatt vom 16.05.2025 näher informiert wird.

- Zustimmung

 

Beschluss - Nr. 12

Die Gemeinde Silbitz beantragt beim Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Flurbereinigungsbereich Ostthüringen, Burgstraße 5, 07545 Gera die Vorbereitung und Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens nach § 86 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Gemeinde Silbitz, Gemarkung Seifartsdorf.

- Zustimmung

 

Beschluss - Nr. 13

Der Gemeinderat beschließt, die vorgebrachten Belange nach gerechter Abwägung gegeneinander und untereinander nach § 1 Abs. 7 BauGB entsprechend Anlage zu berücksichtigen bzw. nicht zu berücksichtigen.

Die zum überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes Nr.2 "Die Neuscheffels - Felder" einschließlich der Begründung während der Auslegung vorgebrachten Anregungen der Bürger sowie Stellungsnahmen der Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde Silbitz geprüft und abgewogen.

Die Träger öffentlicher Belange werden entsprechend vom Ergebnis der Abwägung informiert.

- Zustimmung

 

Beschluss - Nr. 14

Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz beschließt nach § 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 2 "Die Neuscheffels - Felder" in der Fassung vom 30.06.2025 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) einschließlich der Änderungen aus den Abwägungen als Satzung.

Die Begründung Stand Juni 2025 wird gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss und den Ort an dem der Bebauungsplan für jedermann zur Einsicht bereitgehalten wird, ortsüblich bekannt zu machen. Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan ist dem Landratsamt des Saale-Holzland-Kreis anzuzeigen.

- Zustimmung

 

Beschluss - Nr. 15

Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz beschließt, seine uneingeschränkte Zustimmung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Neubau einer Tunnelübungsanlage mit Funktionsgebäude der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule“ als Überplanung einer Teilfläche des Bebauungsplans Nr. 1 Gewerbe- und Industriepark „Lange Wiese / Rautenanger“ zu erteilen, da die Belange der Gemeinde Silbitz von der Planung unberührt bleiben.

- Zustimmung

 

Beschluss - Nr. 16

Als Nachbargemeinde der Gemeinde Tautenhain hat die Gemeinde Silbitz keine Einwände zur Ergänzungssatzung „Siedlung“, Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil (Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB) zu erheben.

- Zustimmung

 

Beschluss - Nr. 17

Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz beschließt, die angepasste Haushaltssatzung in der Genehmigungsverfügung des Landratsamtes des Saale-Holzland-Kreises zur Haushaltssatzung 2025 vom 17.06.2025. 

In § 5 der Haushaltssatzung 2025 wurde der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan in Höhe von 234.000,00 € genehmigt. Im Übrigen wurde der Antrag auf Genehmigung eines erhöhten Kassenkredites in Höhe von 250.000,00 € abgelehnt.

- Zustimmung

 

Beschluss - Nr. 18

Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz beschließt die Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 auf der Grundlage des vorliegenden Schlussberichtes vom Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes des Saale-Holzland-Kreises. 

Die im Prüfbericht aufgeführten Hinweise und Handlungsempfehlungen sind künftig zu beachten.

- Zustimmung

 

Beschluss - Nr. 19

Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz beschließt die Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 auf der Grundlage des vorliegenden Schlussberichtes vom Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes des Saale-Holzland-Kreises. 

Die im Prüfbericht aufgeführten Hinweise und Handlungsempfehlungen sind künftig zu beachten.

- Zustimmung

 

Beschluss - Nr. 20

Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz beschließt die Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 auf der Grundlage des vorliegenden Schlussberichtes vom Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes des Saale-Holzland-Kreises. 

Die im Prüfbericht aufgeführten Hinweise und Handlungsempfehlungen sind künftig zu beachten.

- Zustimmung

 

Beschluss - Nr. 21

Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz beschließt die Entlastung des Bürgermeisters und der Verwaltung von der Haushaltsführung für das Haushaltsjahr 2021.

- Zustimmung

 

Beschluss - Nr. 22

Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz beschließt die Entlastung des Bürgermeisters und der Verwaltung von der Haushaltsführung für das Haushaltsjahr 2022.

- Zustimmung

 

Beschluss - Nr. 23

Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz beschließt die Entlastung des Bürgermeisters und der Verwaltung von der Haushaltsführung für das Haushaltsjahr 2023.

- Zustimmung

 

Beschluss - Nr. 24

Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz beschließt die Entlastung des Ersten Beigeordneten von der Haushaltsführung für das Haushaltsjahr 2021.

- Zustimmung

 

Beschluss - Nr. 25

Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz beschließt die Entlastung des Ersten Beigeordneten von der Haushaltsführung für das Haushaltsjahr 2022.

- Zustimmung

 

Beschluss - Nr. 26

Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz beschließt die Entlastung des Ersten Beigeordneten von der Haushaltsführung für das Haushaltsjahr 2023.

- Zustimmung

 

Beschluss - Nr. 27

Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz beschließt die Entlastung des Zweiten Beigeordneten von der Haushaltsführung für das Haushaltsjahr 2021.

- Zustimmung

 

Beschluss - Nr. 28

Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz beschließt die Entlastung des Zweiten Beigeordneten von der Haushaltsführung für das Haushaltsjahr 2022.

- Zustimmung

 

Beschluss - Nr. 29

Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz beschließt die Entlastung des Zweiten Beigeordneten von der Haushaltsführung für das Haushaltsjahr 2023.

- Zustimmung

 

Beschluss - Nr. 30

Der Gemeinderat Silbitz beschließt gem. § 34 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntgabe vom 23.09.2009 BGBL. S.2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetztes vom, 20.10.2015 (BGBL.I.S 1722) in Verbindung mit den §§19 bis § 21 ThürKO (Thüringer Kommunalordnung) folgende Satzung zur Festlegung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil (Klarstellungssatzung).

- Zustimmung

 

Beschluss - Nr. 31

Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz beauftragt den wirtschaftlichsten Anbieter, Meisterfachbetrieb Uwe Bretschneider, Tauchlitz Nr. 22a, 07613 Crossen an der Elster zur Verschließung der Klärgrube mit Verteilerschacht im Gemeindehaus, An der Elster 2, 07613 Silbitz für eine Bruttoangebotssumme in Höhe von 7.970,62 €.

- Zustimmung

 

Beschluss - Nr. 32

Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz beauftragt den wirtschaftlichsten Anbieter, Meisterfachbetrieb Uwe Bretschneider, Tauchlitz Nr. 22a, 07613 Crossen an der Elster zur Reparatur des landwirtschaftlichen Wegs im Ortsteil Seifartsdorf für eine Bruttoangebotssumme in Höhe von 19.624,41 €.

- Zustimmung

 

Beschluss - Nr. 33

Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz beschließt die „1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung Silbitz“ in der vorliegenden Form.

- Zustimmung

 

Beschluss - Nr. 34

Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz beauftragt den wirtschaftlichsten Anbieter, Firma Jens Lippold, Hauptstraße 1, 07570 Weida OT Hohenölsen zur Durchführung von Baumschnittarbeiten für eine Bruttoangebotssumme von 3.332,00 €.

- Zustimmung

 

Beschluss - Nr. 35

(nichtöffentlich)

 

 

Beschluss - Nr. 36

Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz beschließt, im Rahmen der Anhörung gem. § 28 Abs. 2 S. 2 OBG der „Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen“ in der Fassung vom 30.10.2025 zuzustimmen.

- Zustimmung

 

Beschluss - Nr. 37

Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz beschließt, den Beschluss-Nr. 30/2025 vom 26. August 2025, Satzung zur Festlegung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil (Klarstellungssatzung), aufzuheben.

- Zustimmung

 

Beschluss - Nr. 38

(nichtöffentlich)

- Zustimmung

 

 

 

Walpernhain

Gemeinderat

2026

Beschluss Nr. 01

Der Gemeinderat der Gemeinde Walpernhain beschließt, auf der Grundlage der §§ 55 bis 57 der Thüringer Kommunalordnung die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 gemäß der Anlage.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 02

Der Gemeinderat der Gemeinde Walpernhain beschließt, gemäß § 62 der Thüringer Kommunalordnung die mittelfristige Finanzplanung 2025 – 2029 mit dem zu Grunde liegenden Investitionsprogramm der Gemeinde Walpernhain für den Finanzplanungszeitraum 2025 – 2029.

- Zustimmung

Beschluss Nr. 03

Der Gemeinderat der Gemeinde Walpernhain beschließt, den vorliegenden Vorentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes Sondergebiet „Solarpark an der A 9“ in der Fassung vom 16. Februar 2026 zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine PV-FFA zu genehmigen, mit der Voraussetzung, eine Verpflichtung für eine Heckenbepflanzung zu ergänzen. Außerdem wird die Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB / § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. 

Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgenannten Beteiligungsverfahren durchzuführen.

- Zustimmung

Beschluss Nr. 04

Der Gemeinderat der Gemeinde Walpernhain beschließt, den Auftrag für die Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage entsprechend dem vorliegendem Angebot an die TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG zum  Angebotspreis in Höhe von 44.412,05 € zu vergeben.

- Zustimmung

Beschluss Nr. 05

Der Gemeinderat der Gemeinde Walpernhain beschließt, den vorliegenden Vorentwurf zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarfeld Walpernhain“ in der Fassung vom Februar 2026 zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine PV-FFA zu genehmigen. Außerdem wird die Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB / § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

- Zustimmung

Beschluss Nr. 06

Der Gemeinderat der Gemeinde Walpernhain beruft für die Bürgermeisterwahl am 13. September 2026 Herrn Olaf Strandt zum Gemeindewahlleiter.

- Zustimmung

Beschluss Nr. 07

Der Gemeinderat der Gemeinde Walpernhain beruft für die Bürgermeisterwahl am 13. September 2026 Herrn Dirk Hanf zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter.

- Zustimmung

2025

Beschluss Nr. 01

Der Gemeinderat der Gemeinde Walpernhain beschließt die Änderung der Hauptsatzung in der vorliegenden Form.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 02

Der Gemeinderat der Gemeinde Walpernhain beschließt die Geschäftsordnung vom 02.12.2024 wie folgt zu ändern:

Im § 16 „Zuständigkeit des Gemeinderates“ werden im Absatz 1 die Worte „er … die Beschlussfassung auf einen beschließenden Ausschuss übertragen hat oder“ gestrichen.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 03

Der Gemeinderat der Gemeinde Walpernhain beschließt die „Satzung über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) im Gebiet der Gemeinde Walpernhain“ in der vorliegenden Form.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 04

Der Gemeinderat der Gemeinde Walpernhain beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2025 in vorliegender Form.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 05

Der Gemeinderat der Gemeinde Walpernhain beschließt die mittelfristige Finanzplanung für den Zeitraum 2024-2028 in vorliegender Form. 

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 06

Der Gemeinderat der Gemeinde Walpernhain beschließt die 1. Änderungssatzung zur Hebesatz-Satzung in der vorliegenden Form.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 07

Der Gemeinderat der Gemeinde Walpernhain beschließt den Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage in Walpernhain.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 08

(nichtöffentlich)

 

Beschluss Nr. 09

Der Gemeinderat der Gemeinde Walpernhain beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Auf-stellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage in der Gemarkung Walpernhain. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Teilfläche des Flurstücks 127 in Flur 3 von Walpernhain (ohne 200 m privilegierter Flächen). Vorhabenträger ist die Firma ksolar Projekte GmbH, Derkerborn 30, 59929 Brilon. Der Vorhabenträger trägt alle Planungs- und Gutachterkosten.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 10

Der Gemeinderat der Gemeinde Walpernhain beschließt, den Auftrag für die Er-neuerung der Eingangstür im Dorfgemeinschaftshaus entsprechend dem vorliegenden Angebot an die Firma Glaserei Brack zum Angebotspreis in Höhe von 5.479,95 € zu vergeben.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 11

Der Gemeinderat der Gemeinde Walpernhain beschließt, den Auftrag für die Waldschänke entsprechend dem vorliegenden Angebot an die Firma Albert´s HVZ zum Angebotspreis in Höhe von 1.200,12 € zu vergeben.

- Zustimmung

 

Beschluss Nr. 12

Der Gemeinderat der Gemeinde Walpernhain erteilt sein gemeindliches Einver-nehmen zum Bauvorhaben Anbau Terrasse an bestehendes Wohnhaus und Neu-bau PKW-Doppelgarage, Gemarkung Walpernhain, Flur 1, Flurstück 29/1 gemäß § 36 Baugesetzbuch.

- Zustimmung