Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland billigt den Entwurf der Ergänzungssatzung „Gemarkung Thiemendorf, Flur 1, Flurstück 67/1“ bestehend aus den zeichnerischen Festsetzungen der Planzeichnung, Maßnahmenblatt und die Begründung in der Fassung vom Oktober 2025.
Der gebilligte Entwurf der Ergänzungssatzung und die Begründung werden nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von 30 Tagen im Internet unter der Adresse:
www.vg-hes.de/bekanntmachungen für jedermann öffentlich zur Einsichtnahme bereitgestellt und liegen zusätzlich öffentlich aus. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung, die Art der umweltbezogenen Informationen und der Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können, werden ortsüblich bekannt gemacht.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgaben durch die Planung berührt werden können, werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung unterrichtet und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.