Beschlüsse
Verwaltungsgemeinschaft
Gemeinschaftsversammlung
2025
Beschluss Nr. 01
Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen beschließt die Haushaltssatzung inkl. Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 in der vorliegenden Form.
- Zustimmung
Beschluss Nr. 02
Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen beschließt den Finanzplan für die Haushaltsjahre 2024 bis 2028 in der vorliegenden Form.
- Zustimmung
Crossen an der Elster
Gemeinderat
2025
Beschluss Nr. 01
Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt, Herrn Peter Krause als sachkundigen Bürger in den Ordnungs- und Bauausschuss zu berufen.
- Zustimmung
7x JA / 0x NEIN / 4x Enthaltung
Beschluss Nr. 02
Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster stimmt dem vorgelegten Haushaltsplan 2025 der AWO für die Kindertagesstätte „Clementine“ zu.
- Zustimmung
12x JA / 0x NEIN / 1x Enthaltung
Beschluss Nr. 03
Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt eine anteilige Finanzierung in Höhe von 2.500,00 € für die Beschaffung eines Industrie-geschirrspülers für die Kindertagesstätte „Elstertalspatzen“ aus der Infrastruktur-pauschale 2025.
- Zustimmung
11x JA / 0x NEIN / 2x Enthaltung
Beschluss Nr. 04
Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt, den Auftrag für Kunstschmiedearbeiten Balkongeländer Schloss Crossen der Firma Schmiede- u. Schlossermeister Holger Haase, Rödchenweg 29, 99427 Weimar zum Angebotspreis in Höhe von 14.263,63 € zu erteilen.
- Zustimmung
10x JA / 0x NEIN / 0x Enthaltung
Beschluss Nr. 05
Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt, den Auftrag für die illusionistische Fassadenmalerei der Firma Restaurator Thomas Bermig, Eisenberger Str. 14, 07629 Hermsdorf zum Angebotspreis in Höhe von 35.462,00 € zu erteilen.
- Zustimmung
9x JA / 0x NEIN / 1x Enthaltung
Beschluss Nr. 06
Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt, den Auftrag für die Naturwerksteinarbeiten der Firma Stone King, Hr. Zeutschel, Am Trempel 1, 07613 Heideland OT Königshofen zum Angebotspreis in Höhe von 59.372,08 € zu erteilen.
- Zustimmung
10x JA / 0x NEIN / 0x Enthaltung
Beschluss Nr. 07
Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt, den Auftrag für die Dachinstandsetzungsarbeiten der Firma Dinger Bedachung, Gauersche Str. 6, 07580 Linda zum Angebotspreis in Höhe von 18.376,15 € zu erteilen.
- Zustimmung
10x JA / 0x NEIN / 0x Enthaltung
Beschluss Nr. 08
Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster genehmigt die 3. Erweiterung zum Vertrag (Nr. 220602 P vom 24./27. Juni 2022) über Planungsleistungen Gebäudeplanung Schloss Crossen – 2. BA Festsaalgebäude mit dem Ing.-Büro Scherf.Bolze.Ludwig, Silbitz, in der vorliegenden Form. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen.
- Zustimmung
9x JA / 0x NEIN / 1x Enthaltung
Beschluss Nr. 09
Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt
1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Gemeinde Crossen an der Elster zum „Neubau einer Tunnelübungsanlage mit Funktionsgebäude der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule“ als Überplanung einer Teilfläche des Bebauungsplans Nr. 1 Gewerbe- und Industriepark „Lange Wiese / Rautenanger“ und die Begründung mit Umweltbericht werden in der Fassung vom April 2025 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Gemeinde Crossen an der Elster zum „Neubau einer Tunnelübungsanlage mit Funktionsgebäude der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule“ als Überplanung einer Teilfläche des Bebauungsplans Nr. 1 Gewerbe- und Industriepark „Lange Wiese / Rautenanger“ mit Begründung und Umweltbericht, die zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan erstellten Fachgutachten sowie die der Gemeinde bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
3. Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sowie die Einholung der Stellungnahmen der Nachbargemeinden erfolgt auf Grundlage des § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu unterrichten.
4. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung werden ortsüblich bekannt gemacht.
- Zustimmung
10x JA / 0x NEIN / 0x Enthaltung
Beschluss Nr. 10
Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt, die Schließung des Sport- und Freizeitparkes an Sonn- und Feiertagen aufzuheben und einen neuen Beschluss über die teilweise Öffnung an Sonntagen zu beschließen. Im Besonderen soll die öffentliche Sportstätte sonntags geöffnet bleiben, um hier den Freizeitsport für interessierte Bürger zu ermöglichen. Der Bürgermeister wird beauftragt, dem Gemeinderat ein Konzept vorzulegen, in welchem die Durchsetzung der Regeln für die Sportanlage gewährleistet werden kann. Hier im Speziellen die Einhaltung der Ruhephasen und die Ahndung bei solchen Verstößen.
- Ablehnung
4x JA / 4x NEIN / 2x Enthaltung
Beschluss Nr. 11
Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt, den Sport- & Freizeitpark an Sonntagen von 9:00 Uhr – 12:00 Uhr zu öffnen, ausgenommen hiervon sind Feier-, Gedenk- und stille Tage gem. §§ 2, 2a, 3 und 6 Thür. Feier- und Gedenktagsgesetz (ThürFGtG). Dieser Beschluss gilt vorerst für 6 Monate.
- Zustimmung
6x JA / 3x NEIN / 1x Enthaltung
Beschluss Nr. 12
Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt auf der Grundlage der §§ 55 bis 57 der Thüringer Kommunalordnung die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 in der vorliegenden Form.
- Zustimmung
8x JA / 1x NEIN / 2x Enthaltung
Beschluss Nr. 13
Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt gemäß § 62 der Thüringer Kommunalordnung die mittelfristige Finanzplanung 224 – 2028 mit dem zu Grunde liegenden Investitionsprogramm der Gemeinde Crossen an der Elster für den Finanzplanungszeitraum 2024 – 2028.
- Zustimmung
8x JA / 0x NEIN / 3x Enthaltung
Beschluss Nr. 14
Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt die 2. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2023 – 2027 der Gemeinde Crossen an der Elster.
- Zustimmung
8x JA / 0x NEIN / 3x Enthaltung
Beschluss Nr. 15
Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt, den Auftrag für Putz- und Stuckarbeiten Turmdurchfahrt der Fa. BG Goß und Koch zum Preis des Zusatzangebotes in Höhe von 17.926,86 € zu erteilen.
- Zustimmung
10x JA / 0x NEIN / 1x Enthaltung
Beschluss Nr. 16
Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt, den Auftrag für Entwässerungsarbeiten der Fa. BBS Böhme, Hartmannsdorf zum Angebotspreis in Höhe von 15.999,81 € € zu erteilen.
- Zustimmung
10x JA / 0x NEIN / 1x Enthaltung
Beschluss Nr. 17
Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt, den Auftrag für Gürtlerarbeiten der Fa. Schmuck- und Korpusgürtlerei, Ronneburg zum Angebotspreis in Höhe von 6.545,00 € zu erteilen.
- Zustimmung
11x JA / 0x NEIN / 0x Enthaltung
Haupt- und Finanzausschuss
2025
Beschluss Nr. 01
Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt, auf Grundlage der vorgelegten Bauplanmappe zum Bauvorhaben „Umbau Wohnhaus in einen Dönerimbiss - Antrag auf Zulassung einer Abweichung der Barrierefreiheit“, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
- Ablehnung
3x JA / 3x NEIN / 1x Enthaltung
Beschluss Nr. 02
Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt, eine Überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 4.483,08 € in der Haushaltsstelle 771000/55000 Werterhaltung und Reparatur Fahrzeuge für den Bauhof. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben in der Haushaltsstelle 03000/65510 Gebühren Rechnungsprüfungsamt.
- Zustimmung
5x JA / 2x NEIN / 0x Enthaltung
Beschluss Nr. 03
Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt, eine Überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 3670,14 € in der Haushaltsstelle 771000/55000 Werterhaltung und Reparatur Fahrzeuge für den Bauhof. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben in der Haushaltsstelle 03000/65510 Gebühren Rechnungsprüfungsamt.
- Zustimmung
5x JA / 2x NEIN / 0x Enthaltung
Beschluss Nr. 04
Der Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Crossen an der Elster beauftragt den Bürgermeister die Reparatur des VW Transporters in Höhe von 4.887,69 € lt. den vorliegenden Angeboten zu veranlassen.
- Zustimmung
6x JA / 0x NEIN / 0x Enthaltung
Hartmannsdorf
Gemeinderat
2025
Beschluss Nr. 01
Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf stimmt dem Zuschuss in Höhe von 3.960,00 € im Jahr 2025 an den Ländliche Kerne e.V. zu.
Die Mittel werden erst ausgezahlt, wenn die rechtlichen Voraussetzungen (Haushalt) vorliegen.
- Zustimmung
Beschluss Nr. 02
(nichtöffentlich)
Beschluss Nr. 03
(nichtöffentlich)
Beschluss Nr. 04
(nichtöffentlich)
Beschluss Nr. 05
Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf stimmt dem vorgelegten Haushaltsplanentwurf 2025 für die Kindertagesstätte „Elstertalspatzen“ zu.
- Ablehnung
Beschluss Nr. 06
(nichtöffentlich)
Beschluss Nr. 07
Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf stimmt dem vorgelegten Haushaltsplanentwurf 2025 für die Kindertagesstätte „Elstertalspatzen“ zu.
- Zustimmung
Beschluss Nr. 08
Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf beschließt, einen Industriege-schirrspüler zum Preis von 4.957,54 € laut vorliegendem Angebot, der Firma Balzer GmbH, aus Mitteln der Infrastrukturpauschale für die KITA „Elstertalspatzen“ zu beschaffen.
- Zustimmung
Beschluss Nr. 09
Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf beschließt, die Firma Thüringen Alarm für die Erweiterung der Brandmeldeanlage (5 Rauchwarnmelder, 5 Meldersockel, 2 akustische Signalgeber, 1 Einzelbatterie-Notleuchte) zu beauftragen. Der Nachtragsangebotspreis beträgt 2.925,62 €
- Zustimmung
Beschluss Nr. 10
Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf beschließt, die Herstellung einer Feuerwehraufstellfläche am Kindergarten Hartmannsdorf nach vorliegendem Leistungsverzeichnis auszuschreiben. Die Ausschreibung erfolgt nach Prüfung des Leistungsverzeichnisses durch die Bauverwaltung.
- Zustimmung
Beschluss Nr. 11
Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf beschließt, die zweckgebundene Spende der Firma TEAG in Höhe von 750,- € für die 805-Jahrfeier der Gemeinde Hartmannsdorf anzunehmen.
- Zustimmung
Beschluss Nr. 12
(nichtöffentlich)
Beschluss Nr. 13
(nichtöffentlich)
Beschluss Nr. 14
Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf beschließt, den Beschluss-Nr. 08/2025 aufzuheben.
- Zustimmung
Beschluss Nr. 15
Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf beschließt, aus Mitteln der Infrastrukturpauschale für die Kita „Elstertalspatzen“ einen Industriegeschirrspüler zum Preis von 2.401,42 € laut vorliegendem Angebot der Firma Gastro Hero zu beschaffen.
- Zustimmung
Beschluss Nr. 16
Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf beschließt auf der Grundlage der §§ 55 bis 57 der Thüringer Kommunalordnung die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 gemäß der Anlage.
- Zustimmung
Beschluss Nr. 17
Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf beschließt, gemäß § 62 der Thüringer Kommunalordnung die mittelfristige Finanzplanung 2024 - 2028 mit dem zu Grunde liegenden Investitionsprogramm der Gemeinde Hartmannsdorf für den Finanzplanungszeitraum 2024 - 2028.
- Zustimmung
Beschluss Nr. 18
Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf beschließt die 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2024 bis 2027 der Gemeinde Hartmannsdorf.
- Zustimmung
Beschluss Nr. 19
Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf beruft Herrn Martin Biedermann als sachkundigen Bürger in den Ordnungs- und Bauausschuss der Gemeinde Hartmannsdorf.
- Zustimmung
Beschluss Nr. 20
Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf beschließt die geänderte Nutzungsordnung für das Dorfgemeinschaftshaus Hartmannsdorf in der vorliegenden Form.
- Zustimmung
Beschluss Nr. 21
(nichtöffentlich)
Heideland
Gemeinderat
2025
Beschluss Nr. 01
Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt das Standortkonzept der Gemeinde Heideland in vorliegender Form.
- Zustimmung
Beschluss Nr. 02
Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt die Abwägung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der II. förmlichen Beteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „PVA Heideland“ entsprechend den Vorschlägen in der beigefügten Anlage.
Der Durchführungsvertrag vom 10.02.2025 wird gebilligt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Durchführungsvertrag zu unterschreiben.
- Zustimmung
Beschluss Nr. 03
Auf Grund des § 10 Baugesetzbuch, neugefasst durch Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. I S. 394) sowie nach § 97 Thüringer Bauordnung, neugefasst durch Bekanntmachung vom 02. Juli 2024 (GVBl. S.298) beschließt der Gemeinderat Heideland den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „PVA Heideland“, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen und dem Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 13.01.2025, als Satzung. Die Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 13.01.2025 wird gebilligt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Genehmigung zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen, dabei ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
- Zustimmung
Beschluss Nr. 04
Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt, der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Naumburger Straße“ in Schkölen zuzustimmen.
- Zustimmung
Beschluss Nr. 05
Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt, die Spende von meridian Windpark Lindau GmbH & Co. KG i. H. v. 800,00 € anzunehmen.
- Zustimmung
Beschluss Nr. 06
(nichtöffentlich)
Beschluss Nr. 07
(nichtöffentlich)
Beschluss Nr. 08
(nichtöffentlich)
Beschluss Nr. 09
(nichtöffentlich)
Beschluss Nr. 10
Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt auf Grundlage des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes gem. § 3 Abs 1, Nr. 1 den Bedarfs- und Entwicklungsplan (Brandschutzbedarfsplan) als strategisches und konzeptionelles Planungsinstrument für die kurz- und mittelfristige Weiterentwicklung des Brandschutzes in der Gemeinde Heideland.
- Zustimmung
Beschluss Nr. 11
Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland billigt den Entwurf der Ergänzungssatzung „Königshofen Flurstück 764, Gemarkung Königshofen“ bestehend aus den zeichnerischen Festsetzungen der Planzeichnung und die Begründung in der Fassung vom 14.02.2025.
Der gebilligte Entwurf der Ergänzungssatzung und die Begründung werden nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von 30 Tagen im Internet unter der Adresse:
www.vg-hes.de/bekanntmachungen für jedermann öffentlich zur Einsichtnahme bereitgestellt und liegen zusätzlich öffentlich aus. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung, die Art der umweltbezogenen Informationen und der Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können, werden ortsüblich bekannt gemacht.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgaben durch die Planung berührt werden können, werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung unterrichtet und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.
- Zustimmung
Beschluss Nr. 12
Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland billigt den Nutzungsvertrag von der Firma EP5 Solar Invest 3 GmbH & Co. KG, Kirchenpauerstraße 26, 20457 Hamburg in der vorliegenden Form. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Nutzungsvertrag zu unterschreiben.
- Zustimmung
Beschluss Nr. 13
Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt die Befreiung der Festsetzung des Bebauungsplans Punkt 4 (1) der textlichen Festsetzung Teil B in der Fassung der 1. Änderung nach §31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt, die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und die nachbarlichen Interessen werden mit den öffentlichen Belangen gewürdigt. Bei der errichteten Einfriedung handelt es sich um ein verfahrensfreies Bauvorhaben nach § 63 Abs. 1 Nr. 7 (a) ThürBO.
- Zustimmung
Beschluss Nr. 14
(nichtöffentlich)
Beschluss Nr. 15
Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt den Verkauf des Auslegemulchers von Twose an die Agrargenossenschaft Buchheim-Crossen eG, Crossener Straße 16, 07613 Heideland/Etzdorf, vertreten durch Hannes Schulze zu einem Angebotspreis von 6.500,- € netto.
- Zustimmung
Hauptausschuss
2025
Beschluss Nr. 01
Der Hauptausschuss der Gemeinde Heideland beschließt die Billigung des Vertrages der kommunalen Beteiligung gemäß §6 EEG von der Firma Enerparc AG, Kirchpauerstraße 26 in 20457 Hamburg. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Vertrag zu unterschreiben.
- Zustimmung
Beschluss Nr. 02
Der Hauptausschuss der Gemeinde Heideland beschließt die Auftragsvergabe der Straßenbeleuchtung in Lindau an die Firma Elektro Brauer GmbH, Bahnhofstraße 21 in 07607 Eisenberg zu einer Auftragssumme von 3.832,47 € inklusive Mehrwertsteuer zu vergeben.
- Zustimmung
Beschluss Nr. 03
Der Hauptausschuss der Gemeinde Heideland beschließt die Auftragsvergabe der Straßenbeleuchtung in Lindau an die Firma Elektro Brauer GmbH, Bahnhofstraße 21 in 07607 Eisenberg zu einer Auftragssumme von 3.098,69 € inklusive Mehrwertsteuer zu vergeben.
- Zustimmung
Beschluss Nr. 04
Der Hauptausschuss der Gemeinde Heideland beschließt die Auftragsvergabe der Straßenbeleuchtung in Lindau an die Firma Elektro Brauer GmbH, Bahnhofstraße 21 in 07607 Eisenberg zu einer Auftragssumme von 2.073,38 € inklusive Mehrwertsteuer zu vergeben.
- Zustimmung
Rauda
Gemeinderat
2025
Beschluss Nr. 01
Beschlusstext 1
- Zustimmung
Schkölen
Stadtrat
2025
Beschluss Nr. 01
Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt, die Geschäftsordnung vom 24.09.2024 wie folgt zu ändern:
Im § 17 - Zuständigkeit des Stadtrats wird im Abs. 3, lfd. Nr. 4 das Wort „Bauausschuss“ durch „Wirtschafts-, Umwelt- und Bauausschuss“ ersetzt.
Im § 19 - Bildung der Ausschüsse wird im Abs. 2, Buchst. a), 2. Pfeil, 4. Bindestrich werden die Worte „, Bau-, Wohnungs- sowie „des Straßen-, Brücken- und Kanalbaus, der Ortsplanung, der Beschaffung von Baugelände, Straßengrundabtretungen; gestrichen.
- Zustimmung
Beschluss Nr. 02
Der Stadtrat der Stadt Schkölen erklärt ihr gemeindliches Einvernehmen zur Errichtung und Betrieb von 4 Windenergieanlagen auf den Flurstücken Gemarkung Poppendorf, Flur 3, Flurstück 135 und Flur 6, Flurstück 202 Gemarkung Willschütz, Flur 2, Flurstücke 15 und 76/8.
- Ablehnung
Beschluss Nr. 03
Der Stadtrat Schkölen beschließt, die Bestätigung des Nachtrages für die Maßnahme Neubau Arztpraxis Rockau – Heizungs- und Sanitärleistungen an die Firma Bernhardt Karl-Marx-Str. 63, 07381 Pößneck mit einer Bruttoangebotssumme von 21.595,41 €.
- Zustimmung
Beschluss Nr. 04
Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt, die Vergabe des Auftrages zur Lieferung und Pflanzung von Bäumen und Sträuchern an die Firma Gärten und Bäume Wolfram Voigt, Willschütz 7, 07619 Schkölen mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 11.007,50 €.
- Zustimmung
Beschluss Nr. 05
Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt, den Ordnungs-, Kultur-, Jugend- und Sozialausschuss wie folgt neu zu besetzen:
Mitglied: Ingo Janik
Vertreter: Tobias Kindler
- Zustimmung
Haupt- und Finanzausschuss
2025
Beschluss Nr. 01
Beschlusstext 1
- Zustimmung
Silbitz
Gemeinderat
2025
Beschluss - Nr. 01
Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz hebt den Beschluss – Nr. 11/2024 auf.
- Zustimmung
Beschluss - Nr. 02
Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz hebt den Beschluss – Nr. 23/2024 auf
- Zustimmung
Beschluss - Nr. 03
Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz beschließt die Hauptsatzung der Gemeinde Silbitz in der vorliegenden Form.
- Zustimmung
Beschluss - Nr. 04
Die Gemeinde Silbitz erhebt keine Einwände gegen den Bebauungsplan „Neubau des Verwaltungsgebäudes Jenaer Straße 40“ der Stadt Eisenberg.
- Zustimmung
Beschluss - Nr. 05
(nichtöffentlich)
Walpernhain
Gemeinderat
2025
Beschluss Nr. 01
Der Gemeinderat der Gemeinde Walpernhain beschließt die Änderung der Hauptsatzung in der vorliegenden Form.
- Zustimmung
Beschluss Nr. 02
Der Gemeinderat der Gemeinde Walpernhain beschließt die Geschäftsordnung vom 02.12.2024 wie folgt zu ändern:
Im § 16 „Zuständigkeit des Gemeinderates“ werden im Absatz 1 die Worte „er … die Beschlussfassung auf einen beschließenden Ausschuss übertragen hat oder“ gestrichen.
- Zustimmung
Beschluss Nr. 03
Der Gemeinderat der Gemeinde Walpernhain beschließt die „Satzung über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) im Gebiet der Gemeinde Walpernhain“ in der vorliegenden Form.
- Zustimmung