Beschlüsse
Verwaltungsgemeinschaft
Gemeinschaftsversammlung
2025
Beschluss Nr. 01
Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen beschließt die Haushaltssatzung inkl. Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 in der vorliegenden Form.
- Zustimmung
Beschluss Nr. 02
Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen beschließt den Finanzplan für die Haushaltsjahre 2024 bis 2028 in der vorliegenden Form.
- Zustimmung
Crossen an der Elster
Gemeinderat
2025
Beschluss Nr. 01
Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt, Herrn Peter Krause als sachkundigen Bürger in den Ordnungs- und Bauausschuss zu berufen.
- Zustimmung
7x JA / 0x NEIN / 4x Enthaltung
Haupt- und Finanzausschuss
2025
Beschluss Nr. 01
Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt, auf Grundlage der vorgelegten Bauplanmappe zum Bauvorhaben „Umbau Wohnhaus in einen Dönerimbiss - Antrag auf Zulassung einer Abweichung der Barrierefreiheit“, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
- Ablehnung
3x JA / 3x NEIN / 1x Enthaltung
Beschluss Nr. 02
Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt, eine Überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 4.483,08 € in der Haushaltsstelle 771000/55000 Werterhaltung und Reparatur Fahrzeuge für den Bauhof. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben in der Haushaltsstelle 03000/65510 Gebühren Rechnungsprüfungsamt.
- Zustimmung
5x JA / 2x NEIN / 0x Enthaltung
Beschluss Nr. 03
Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt, eine Überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 3670,14 € in der Haushaltsstelle 771000/55000 Werterhaltung und Reparatur Fahrzeuge für den Bauhof. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben in der Haushaltsstelle 03000/65510 Gebühren Rechnungsprüfungsamt.
- Zustimmung
5x JA / 2x NEIN / 0x Enthaltung
Beschluss Nr. 04
Der Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Crossen an der Elster beauftragt den Bürgermeister die Reparatur des VW Transporters in Höhe von 4.887,69 € lt. den vorliegenden Angeboten zu veranlassen.
- Zustimmung
6x JA / 0x NEIN / 0x Enthaltung
Hartmannsdorf
Gemeinderat
2025
Beschluss Nr. 01
Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf stimmt dem Zuschuss in Höhe von 3.960,00 € im Jahr 2025 an den Ländliche Kerne e.V. zu.
Die Mittel werden erst ausgezahlt, wenn die rechtlichen Voraussetzungen (Haushalt) vorliegen.
- Zustimmung
Beschluss Nr. 02
(nichtöffentlich)
Beschluss Nr. 03
(nichtöffentlich)
Beschluss Nr. 04
(nichtöffentlich)
Beschluss Nr. 05
Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf stimmt dem vorgelegten Haushaltsplanentwurf 2025 für die Kindertagesstätte „Elstertalspatzen“ zu.
- Ablehnung
Beschluss Nr. 06
(nichtöffentlich)
Heideland
Gemeinderat
2025
Beschluss Nr. 01
Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt das Standortkonzept der Gemeinde Heideland in vorliegender Form.
- Zustimmung
Beschluss Nr. 02
Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt die Abwägung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der II. förmlichen Beteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „PVA Heideland“ entsprechend den Vorschlägen in der beigefügten Anlage.
Der Durchführungsvertrag vom 10.02.2025 wird gebilligt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Durchführungsvertrag zu unterschreiben.
- Zustimmung
Beschluss Nr. 03
Auf Grund des § 10 Baugesetzbuch, neugefasst durch Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. I S. 394) sowie nach § 97 Thüringer Bauordnung, neugefasst durch Bekanntmachung vom 02. Juli 2024 (GVBl. S.298) beschließt der Gemeinderat Heideland den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „PVA Heideland“, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen und dem Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 13.01.2025, als Satzung. Die Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 13.01.2025 wird gebilligt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Genehmigung zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen, dabei ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
- Zustimmung
Beschluss Nr. 04
Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt, der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Naumburger Straße“ in Schkölen zuzustimmen.
- Zustimmung
Beschluss Nr. 05
Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt, die Spende von meridian Windpark Lindau GmbH & Co. KG i. H. v. 800,00 € anzunehmen.
- Zustimmung
Beschluss Nr. 06
(nichtöffentlich)
Beschluss Nr. 07
(nichtöffentlich)
Beschluss Nr. 08
(nichtöffentlich)
Beschluss Nr. 09
(nichtöffentlich)
Beschluss Nr. 10
Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt auf Grundlage des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes gem. § 3 Abs 1, Nr. 1 den Bedarfs- und Entwicklungsplan (Brandschutzbedarfsplan) als strategisches und konzeptionelles Planungsinstrument für die kurz- und mittelfristige Weiterentwicklung des Brandschutzes in der Gemeinde Heideland.
- Zustimmung
Beschluss Nr. 11
Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland billigt den Entwurf der Ergänzungssatzung „Königshofen Flurstück 764, Gemarkung Königshofen“ bestehend aus den zeichnerischen Festsetzungen der Planzeichnung und die Begründung in der Fassung vom 14.02.2025.
Der gebilligte Entwurf der Ergänzungssatzung und die Begründung werden nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von 30 Tagen im Internet unter der Adresse:
www.vg-hes.de/bekanntmachungen für jedermann öffentlich zur Einsichtnahme bereitgestellt und liegen zusätzlich öffentlich aus. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung, die Art der umweltbezogenen Informationen und der Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können, werden ortsüblich bekannt gemacht.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgaben durch die Planung berührt werden können, werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung unterrichtet und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.
- Zustimmung
Beschluss Nr. 12
Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland billigt den Nutzungsvertrag von der Firma EP5 Solar Invest 3 GmbH & Co. KG, Kirchenpauerstraße 26, 20457 Hamburg in der vorliegenden Form. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Nutzungsvertrag zu unterschreiben.
- Zustimmung
Beschluss Nr. 13
Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt die Befreiung der Festsetzung des Bebauungsplans Punkt 4 (1) der textlichen Festsetzung Teil B in der Fassung der 1. Änderung nach §31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt, die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und die nachbarlichen Interessen werden mit den öffentlichen Belangen gewürdigt. Bei der errichteten Einfriedung handelt es sich um ein verfahrensfreies Bauvorhaben nach § 63 Abs. 1 Nr. 7 (a) ThürBO.
- Zustimmung
Beschluss Nr. 14
(nichtöffentlich)
Beschluss Nr. 15
Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt den Verkauf des Auslegemulchers von Twose an die Agrargenossenschaft Buchheim-Crossen eG, Crossener Straße 16, 07613 Heideland/Etzdorf, vertreten durch Hannes Schulze zu einem Angebotspreis von 6.500,- € netto.
- Zustimmung
Hauptausschuss
2025
Beschluss Nr. 01
Beschlusstext 1
- Zustimmung
Rauda
Gemeinderat
2025
Beschluss Nr. 01
Beschlusstext 1
- Zustimmung
Schkölen
Stadtrat
2025
Beschluss Nr. 01
Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt, die Geschäftsordnung vom 24.09.2024 wie folgt zu ändern:
Im § 17 - Zuständigkeit des Stadtrats wird im Abs. 3, lfd. Nr. 4 das Wort „Bauausschuss“ durch „Wirtschafts-, Umwelt- und Bauausschuss“ ersetzt.
Im § 19 - Bildung der Ausschüsse wird im Abs. 2, Buchst. a), 2. Pfeil, 4. Bindestrich werden die Worte „, Bau-, Wohnungs- sowie „des Straßen-, Brücken- und Kanalbaus, der Ortsplanung, der Beschaffung von Baugelände, Straßengrundabtretungen; gestrichen.
- Zustimmung
Beschluss Nr. 02
Der Stadtrat der Stadt Schkölen erklärt ihr gemeindliches Einvernehmen zur Errichtung und Betrieb von 4 Windenergieanlagen auf den Flurstücken Gemarkung Poppendorf, Flur 3, Flurstück 135 und Flur 6, Flurstück 202 Gemarkung Willschütz, Flur 2, Flurstücke 15 und 76/8.
- Ablehnung
Beschluss Nr. 03
Der Stadtrat Schkölen beschließt, die Bestätigung des Nachtrages für die Maßnahme Neubau Arztpraxis Rockau – Heizungs- und Sanitärleistungen an die Firma Bernhardt Karl-Marx-Str. 63, 07381 Pößneck mit einer Bruttoangebotssumme von 21.595,41 €.
- Zustimmung
Beschluss Nr. 04
Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt, die Vergabe des Auftrages zur Lieferung und Pflanzung von Bäumen und Sträuchern an die Firma Gärten und Bäume Wolfram Voigt, Willschütz 7, 07619 Schkölen mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 11.007,50 €.
- Zustimmung
Beschluss Nr. 05
Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt, den Ordnungs-, Kultur-, Jugend- und Sozialausschuss wie folgt neu zu besetzen:
Mitglied: Ingo Janik
Vertreter: Tobias Kindler
- Zustimmung
Haupt- und Finanzausschuss
2025
Beschluss Nr. 01
Beschlusstext 1
- Zustimmung
Silbitz
Gemeinderat
2025
Beschluss - Nr. 01
Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz hebt den Beschluss – Nr. 11/2024 auf.
- Zustimmung
Beschluss - Nr. 02
Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz hebt den Beschluss – Nr. 23/2024 auf
- Zustimmung
Beschluss - Nr. 03
Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz beschließt die Hauptsatzung der Gemeinde Silbitz in der vorliegenden Form.
- Zustimmung
Beschluss - Nr. 04
Die Gemeinde Silbitz erhebt keine Einwände gegen den Bebauungsplan „Neubau des Verwaltungsgebäudes Jenaer Straße 40“ der Stadt Eisenberg.
- Zustimmung
Beschluss - Nr. 05
(nichtöffentlich)
Walpernhain
Gemeinderat
2025
Beschluss Nr. 01
Der Gemeinderat der Gemeinde Walpernhain beschließt die Änderung der Hauptsatzung in der vorliegenden Form.
- Zustimmung
Beschluss Nr. 02
Der Gemeinderat der Gemeinde Walpernhain beschließt die Geschäftsordnung vom 02.12.2024 wie folgt zu ändern:
Im § 16 „Zuständigkeit des Gemeinderates“ werden im Absatz 1 die Worte „er … die Beschlussfassung auf einen beschließenden Ausschuss übertragen hat oder“ gestrichen.
- Zustimmung
Beschluss Nr. 03
Der Gemeinderat der Gemeinde Walpernhain beschließt die „Satzung über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) im Gebiet der Gemeinde Walpernhain“ in der vorliegenden Form.
- Zustimmung